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München. Die 50. Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), die vom 31. Januar bis zum 2. Februar im Hotel „Bayerischer Hof“ in der Landeshauptstadt stattfand, ist Vergangenheit. Was bleibt, ist – angesichts der Brennpunkte der Weltpolitik und Schwerpunktthemen dieser hochkarätig besetzten Veranstaltung – ein Fazit der Ernüchterung. Spannungen, Konflikte und Krisen wurden in Vorträgen und Diskussionsrunden zwar deutlich nachgezeichnet, konkrete Lösungen oder wenigstens Lösungsansätze jedoch blieben bei dieser Konferenz zumeist ungenannt.

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München. Es ist ein Paradigmenwechsel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, der sich immer deutlicher vollzieht. Bei der 50. Münchner Sicherheitskonferenz, die vom 31. Januar bis zum 2. Februar im Hotel „Bayerischer Hof“ in der Landeshauptstadt stattfand, brachte Außenminister Frank-Walter Steinmeier den möglichen neuen Regierungskurs auf folgende Formel: „Der Einsatz von Militär ist ein äußerstes Mittel. Bei seinem Einsatz bleibt Zurückhaltung geboten. Allerdings darf eine Kultur der Zurückhaltung für Deutschland nicht zu einer Kultur des Heraushaltens werden. Deutschland ist zu groß, um Weltpolitik nur von der Außenlinie zu kommentieren.“

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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen allerdings gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Mit ihnen haben wir uns bereits im Teil 1 unseres Beitrages befasst. Ab Seite 176 des Koalitionsvertrages beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Wir haben uns auch diese Passagen im Koalitionsvertrag näher angesehen …

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Brüssel (Belgien)/Straßburg (Frankreich). Das Motto ist Programm: „In Vielfalt geeint“, dieser Leitspruch der Europäischen Union (EU) zieht sich als roter Faden durch alle parlamentarischen Aktivitäten der Gemeinschaft und findet sich dabei auch auf offiziellen Dokumenten der Abgeordnetenversammlung wieder. „In Vielfalt geeint“, so heißt es auch auf den Deckblättern zweier verteidigungspolitischer Berichte, die am 21. November vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden. Die griechische Europaabgeordnete Maria Eleni Koppa trug an diesem Donnerstag zum aktuellen Stand der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vor, ihr folgte der deutsche Parlamentarier Michael Gahler mit seinem Bericht „Industrielle und technologische Grundlagen der europäischen Verteidigung“.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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