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Nachrichten


Leipzig. Ein Reserveoffizier der Bundeswehr, der sich 2015/2016 aktiv für den Verein „Identitäre Bewegung Deutschland“ engagiert hat, ist vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur disziplinarrechtlichen Höchststrafe verurteilt worden. Der Oberleutnant der Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangsbeihilfe von mehr als 23.000 Euro und darf fortan keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. Die „Identitäre Bewegung“ sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Gericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Das Urteil erging am 19. April dieses Jahres.

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Berlin. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Bernd Baumann, Gottfried Curio und Martin Hess erkundigten sich in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach der Anzahl der erfassten Islamisten in Deutschland (zum Stichtag 3. April 2024). Wie die Regierung in ihrer Antwort vom 25. April mitteilte, beträgt das aktuell ermittelte Gesamtpersonenpotenzial „Islamismus“ aktuell 27.480 Personen.

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Bensberg. In der Thomas-Morus-Akademie im nordrhein-westfälischen Bensberg fand im Zeitraum 5. bis 7. Februar die Fachtagung „Wenn der Respekt fehlt: Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst – Ursachen und Konsequenzen“ statt. Mehr als 100 Teilnehmer aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes, Entscheidungsträger, Experten und Wissenschaftler kamen an den drei Tagen zusammen, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren, Lösungsansätze zu entwickeln und eine hilfreiche Vernetzung der Akteure zu fördern.

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Berlin. Mit dem Thema „Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2022“ befasste sich in einer Kleinen Anfrage vom 3. November 2023 die (inzwischen aufgelöste) Bundestagsfraktion der Linken. In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es unter anderem: „Der seit einigen Jahren zu beobachtende Anstieg rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr setzt sich auf hohem Niveau fort.“ Die Abgeordneten verwiesen dabei auch auf den Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten Eva Högl und die dort aufgeführten Verdachtsfälle mit extremistischem Hintergrund, die zum Großteil aus der Truppe heraus gemeldet worden waren.

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Berlin. Am heutigen Freitag (17. November) hat der Deutschen Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldaten (und ja: auch Soldatinnen) aus der Bundeswehr zugestimmt. Zuvor hatte der Verteidigungsausschuss noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Für das Gesetz votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Union und AfD stimmten dagegen. Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Fraktion der Linken enthielt sich.

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