Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015“ angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (mindestens aber 90 Euro) und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent erhöht.