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Nachrichten


Berlin. Vor zehn Tagen, am 7. April, endete der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Damit fielen auch die letzten noch verbliebenen Maßnahmen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes – weg. Für Soldaten der Bundeswehr gilt die Corona-Impfpflicht jedoch weiterhin, eine Verweigerung der Immunisierung wird bestraft. AfD und Linke fordern ein Ende der Pflicht. Das Bundesministerium der Verteidigung sieht keinen Anlass für eine Aufhebung des Zwangs.

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Berlin. Seit Anfang Juni dominiert in Deutschland die Corona-Variante BA.5. Mittlerweile gibt es auch einen neuen Omikron-Impfstoff von Biontech/Pfizer, der laut der Experten „besonders gut gegen die aktuell dominierende Virus-Variante BA.5 wirken und vor schweren Krankheitsverläufen durch das Coronavirus schützen“ soll. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay-Uwe Ziegler erkundigte sich jetzt bei der Bundesregierung nach den Regularien zur Auffrischungsimpfung der Bundeswehr mit diesem neuen BA.5-Booster.

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Berlin/München. Es war ein Sommer zumeist ohne Maske, Corona schien endgültig vorbei. Nun aber hat uns das Thema wieder eingeholt. Es gibt eine neue Variante, die Omikron-Variante BA.2.75.2 – sie könnte im Winter zum Problem werden. Beunruhigende Nachrichten kommen auch aus München: hier schnellen momentan die Corona-Zahlen in die Höhe; ein Zusammenhang mit dem Oktoberfest in der bayerischen Landeshauptstadt drängt sich förmlich auf. In Berlin teilte am 5. September die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mit, dass zum Stichtag 6. Januar 94 Prozent aller Soldaten der Bundeswehr über einen vollständigen COVID-Impfschutz verfügten.

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Bonn. Die Bundeswehr unterstützt seit rund zwei Jahren mit den Verfahren der Amtshilfe die zuständigen Behörden im Kampf gegen das Coronavirus. Dazu wurden ein eigenes „Hilfeleistungskontingent Corona“ und vier regionale Führungsstäbe aufgestellt. Auf dem Höhepunkt der Corona-Hilfe im Februar 2021 waren bis zu 20.000 Bundeswehrangehörige im täglichen Einsatz.

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Berlin. Mit Weisung vom 24. November 2021 der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wurde die COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen für Soldaten (nach § 17a Absatz 1 Soldatengesetz) aufgenommen. Die duldungspflichtige Impfung gilt auch für genesene Soldaten – hier orientiert sich die Bundeswehr an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Bereits seit März 2021 müssen Soldaten, Beamte und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr einen solchen Impfschutz nachweisen, wenn sie in Auslandseinsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen eingesetzt werden.

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