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Nachrichten


Kiel/Berlin. Es war ein Interview, das Wellen schlug – besonders im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn und Berlin, den beiden ministeriellen Dienstsitzen. Im Gespräch mit Claus Hulverscheidt, Korrespondent der Süddeutschen Zeitung (SZ) in der Bundeshauptstadt, kritisierte der bekannte Ökonom Moritz Schularick im August Verteidigungsminister Boris Pistorius scharf. Für die Modernisierung der Bundeswehr müsse gezielt in Waffensysteme der Zukunft investiert werden – und nicht in alte Kriegstechnik wie Panzer und Kampfjets, forderte der Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW). Der Minister wies Schularicks Kritik später entschieden zurück.

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Berlin. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) will nach der Sommerpause des Bundestages knapp einhundert neue Rüstungsprojekte auf den Weg bringen. Das berichteten am heutigen Sonntag (16. August) verschiedene Onlinemedien unter Berufung auf die Zeitung WELT AM SONNTAG (WamS). Die WamS bezieht sich in ihren Beitrag über die neue milliardenschwere Einkaufsliste des BMVg auf ein internes Planungspapier des Ministeriums. Die Projekte sollen bis Jahresende durch das Parlament beziehungsweise die zuständigen Ausschüsse gebracht werden.

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Berlin. Das Architekturbüro Sauerbruch Hutton soll nach einer Wettbewerbsentscheidung, die im Dezember 2025 gefallen ist, das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Berlin erweitern. Dabei soll der als „Bendlerblock“ bekannte bestehende Verwaltungskomplex erneuert und das Ganze mit einer behutsamen Neugestaltung des historischen Geländes verbunden werden. Gemeinsam mit dem in der Hauptstadt ansässigen Büro Sauerbruch Hutton setzte sich in dem Verhandlungsverfahren zur Weiterentwicklung des Berliner Dienstsitzes des BMVg außerdem das Unternehmen ST raum a – Landschaftsarchitekten (ebenfalls Berlin) durch.

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Berlin. Am 25. Juni übergab das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesregierung (zur Unterrichtung) seinen „Dritten Bericht über den Umsetzungsstand der Anhebung der Altersgrenzen nach Paragraf 45 Absatz 4 des Soldatengesetzes“. Im Januar 2019 war das Parlament erstmalig über die festgeschriebene Steigerung des durchschnittlichen Zurruhesetzungsalters aller männlichen und weiblichen Berufssoldaten der Bundeswehr in Kenntnis gesetzt worden.

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Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.

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