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Nachrichten


München/Köln. Eigene Agenten nach Deutschland einzuschleusen, ist für russische Geheimdienste schwieriger geworden. Dafür heuern sie nun laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) billige Kräfte für Sabotage- und Spionageaktionen an – „Low Level Agents“ genannt, „Wegwerf-Agenten“. Über diese Entwicklung berichtete erst vor wenigen Tagen die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Agentur sprach mit Sinan Selen, Vizepräsident des BfV. Er sagte der dpa: „Unser Amt und andere europäische Abwehrdienste sehen seit Jahren eine deutliche Zunahme von Aktivitäten russischer Geheimdienste.“ Russland setze dabei auf verschiedene Methoden, kombiniere diese mitunter und passe sie taktisch an die gegnerischen Abwehrmaßnahmen an. Hierbei kämen auch Menschen zum Einsatz, die über Social Media oder auf andere Weise für einzelne Aktionen oder Operationen angeworben würden, sogenannte „Low Level Agents“. Derzeit sind drei Russlanddeutsche – vermutlich von Moskau eingekaufte Söldner – wegen Spionage und geplanter Sabotage vor dem Oberlandesgericht München angeklagt.

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Koblenz/Karlsruhe/Düsseldorf/Köln/Berlin. Weil er einem ausländischen Geheimdienst Informationen geliefert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft einen deutschen Berufssoldaten wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann, ein Bundeswehroffizier im Range eines Hauptmanns, auch vor, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll jetzt entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

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Eckernförde. Ab Donnerstag (8. Februar) müssen sich vor dem Amtsgericht Eckernförde vier Soldaten der Bundeswehr verantworten. Den Angeklagten im Alter von 22 bis 28 Jahren wird vorgeworfen, militärische Ausrüstungsgegenstände im Wert von insgesamt etwa 115.000 Euro gestohlen zu haben. Dies sagte eine Gerichtssprecherin am gestrigen Montag (5. Februar) in Kiel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Bandendelikte sollen sich zwischen dem 28. Januar und dem 22. Mai 2022 ereignet haben. Zuerst hatten die Kieler Nachrichten über den Prozess, für den derzeit sieben Verhandlungstage angesetzt sind, berichtet.

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Berlin/Bremen/Bremerhaven. Es kam, wie von vielen Beobachtern dieses Prozesses vermutet: Im Streit über Kosten für die Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ der Deutschen Marine hat das Landgericht Bremen am Freitag (20. November) alle Verwendungsersatzansprüche der Klägerin, der in Bremerhaven ansässigen Bredo Dockgesellschaft, abgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichts erhält Bredo vom Bundesministerium der Verteidigung kein Geld für Arbeit, Material und Dock-Kosten im Zusammenhang mit der Sanierung der „Gorch Fock“. Die Klägerin hatte 10,5 Millionen gefordert. Auch eine Gegenklage des Bundes wegen „mangelhafter Arbeiten“ wurde abgewiesen.

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Frankfurt am Main/Berlin. Im Saal 165 C des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main begann am gestrigen Dienstag (16. Juni) der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter, die für den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verantwortlich sein sollen. Der CDU-Politiker war in der Nacht vom 1. zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses im hessischen Wolfhagen-Istha erschossen worden. Der Verdächtige Stephan Ernst hatte zehn Tage nach seiner Festnahme bei der polizeilichen Vernehmung die Tat gestanden, später dann aber widerrufen. Jetzt belastet er den mutmaßlichen Unterstützer Markus H. schwer. Der ermordete Walter Lübcke stand bereits auf einer Liste des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), der 2011 enttarnt wurde. Lübcke war seit Mai 2009 Regierungspräsident in Kassel. Todes- oder Feindeslisten sollen künftig unter Strafe gestellt werden und mit weiteren Gesetzesverschärfungen den Schutz vor Rechtsextremisten erhöhen.

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