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Nachrichten


Brüssel (Belgien)/Straßburg (Frankreich). Das Motto ist Programm: „In Vielfalt geeint“, dieser Leitspruch der Europäischen Union (EU) zieht sich als roter Faden durch alle parlamentarischen Aktivitäten der Gemeinschaft und findet sich dabei auch auf offiziellen Dokumenten der Abgeordnetenversammlung wieder. „In Vielfalt geeint“, so heißt es auch auf den Deckblättern zweier verteidigungspolitischer Berichte, die am 21. November vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden. Die griechische Europaabgeordnete Maria Eleni Koppa trug an diesem Donnerstag zum aktuellen Stand der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vor, ihr folgte der deutsche Parlamentarier Michael Gahler mit seinem Bericht „Industrielle und technologische Grundlagen der europäischen Verteidigung“.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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New York (USA). Die Terrororganisation al-Qaida insgesamt scheint seit der Tötung ihres Gründers Osama Bin Laden durch US-Spezialkräfte am 2. Mai 2011 im pakistanischen Abbottabad an Struktur, Stärke und Schlagkraft verloren zu haben. Nach wie vor jedoch sieht sich der Westen durch das Netzwerk bedroht. Der am 2. August dieses Jahres veröffentlichte 14. Bericht des Monitoring-Teams des Al-Qaida-Sanktionsausschusses der Vereinten Nationen (VN) kommt zu folgender Lagebewertung: Die Bedrohung durch al-Qaida als globale Terrorvereinigung hat abgenommen, die Bedrohung durch die „al-Qaida-Tochtergesellschaften“ allerdings hält unvermindert an, ebenso die Gefahr der ideologischen Beeinflussung Einzelner und damit die Zunahme radikalisierter Einzeltäter. Im heutigen zweiten Teil unseres Beitrages befassen wir uns mit den „Ablegern“ der al-Qaida in Afrika.

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Berlin. Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner 145. Sitzung am 26. Juni selbst als Untersuchungsausschuss zum Entwicklungsvorhaben „Euro Hawk“ eingesetzt. Er soll bis zum 31. August dieses Jahres unter Vorsitz von Susanne Kastner (SPD) den Umgang der Bundesregierung mit dem Euro Hawk-Drohnenprojekt unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten prüfen.

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Berlin/Brüssel (Belgien). Die Bundeswehr beteiligt sich ein weiteres Jahr am Anti-Piraten-Einsatz der Europäischen Union (EU) vor der somalischen Küste. Damit folgte das Parlament mehrheitlich einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung sowie der dazu ergangenen Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses. Das Bundeswehr-Mandat für diese EU-geführte Operation (Bezeichnung EU NAVFOR Somalia – Atalanta) gilt nun bis zum 31. Mai 2014, es erlaubt die Entsendung von bis zu 1400 deutschen Soldaten. Unsere Marine beteiligt sich seit dem 23. Dezember 2008 an Atalanta.

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