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Nachrichten


Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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Berlin. „Auch wenn es vor den Wahlen verlockend gewesen wäre, einen schnellen Abzug zu verkünden, wird ordentlich beendet, was angefangen wurde.“ Lobend kommentierte die Schwäbische Zeitung am 1. Februar die Entscheidung des Deutschen Bundestages, das Afghanistan-Engagement der Bundeswehr im Rahmen des ISAF-Einsatzes zu verlängern. Die am Vortag beschlossene Verlängerung dokumentiere „parteiübergreifendes Verantwortungsbewusstsein“, schreibt die Schwäbische. Deutschland zeige seine Entschlossenheit, den Abzug vom Hindukusch möglichst geordnet und ohne den befürchteten logistischen Gau abzuwickeln – auch wenn dies Zeit und Geld koste.

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Ulm/Wilhelmshaven. Die Fregatten der Klasse F125 der deutschen Marine werden mit einem Schiffsradar ausgerüstet, das nach Auskunft des Herstellers Cassidian eine „weltweit einzigartige Aufklärungs- und Überwachungsfähigkeit“ ermöglicht. Vor wenigen Tagen fand die Werksabnahme des neuentwickelten Schiffsradars TRS-4D durch die Kunden, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie das Unternehmen Blohm + Voss Naval, statt.

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Unterschleißheim/Ulm. Die deutsche Luftwaffe erhält computerbasierte Missionsplanungssysteme für ihre Eurofighter-Kampfflugzeuge. Den Auftrag in Höhe von rund 15 Millionen Euro vergab das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an Cassidian, eine Division des EADS-Konzerns. Mit den Missionsplanungssystemen werden die Eurofighter-Standorte Laage, Nörvenich, Wittmund und Neuburg ausgestattet.

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Husum. In einer feierlichen Zeremonie hat die deutsche Luftwaffe am 26. November 2012 das modulare, netzwerkfähige Ziel- und Abwehrsystem MANTIS übernommen. Der Appell fand in Husum statt, dem Standort des Flugabwehrraketengeschwaders 1 „Schleswig-Holstein“. Nutzer von MANTIS ist die am 25. März 2011 in Husum in Dienst gestellte Flugabwehrgruppe, die dem Geschwader untersteht.

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