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Nachrichten


Koblenz/Haifa (Israel)/Fürstenfeldbruck. Abbildende Aufklärung und Überwachung aus der Luft zählen zum Pool der unverzichtbaren Fähigkeiten der Bundeswehr. Im Juni dieses Jahres hat das Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) einen Vertrag mit dem israelischen Rüstungsunternehmen Rafael Advanced Defense Systems Ltd. zur Lieferung von bis zu fünf sogenannten „verlegefähigen Ground Exploitation Systemen“ – kurz GES – geschlossen.

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Brüssel. Die Europäische Union (EU) will fast 1,2 Milliarden Euro in 61 Projekte der industriellen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich investieren. Dies kündigte am Mittwoch dieser Woche (20. Juli) die Europäische Kommission in einer Presseerklärung an. Die 61 Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden laut Kommission in einer ersten Vorschlagsrunde „nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF)“ ausgewählt.

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Berlin/New York (USA). Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat den Vereinten Nationen (VN) eine stärkere Beteiligung deutscher Streitkräfte an Friedensmissionen in Aussicht gestellt. Nach einem Treffen mit dem Schweden Jan Eliasson, Stellvertretender Generalsekretär der Weltorganisation, am 18. Juni in New York erklärte sie vor der Presse, dass ein deutscher Beitrag im Bereich der „technologischen Fähigkeiten“ und „bei der Leitung von Missionen“ erwünscht sei. Ja man sei darum gebeten worden, das deutsche Engagement „wenn irgend möglich“ sogar noch „zu verstärken“. Die Bundeswehr ist derzeit mit 256 Soldaten (Stand 30. Juni 2014) an sechs VN-Missionen beteiligt. Zwei davon wurden am 25. Juni vom Deutschen Bundestag verlängert: MINUSMA und UNIFIL.

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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte, die reine Verhandlungszeit der Koalitionäre von CDU, CSU und SPD war mit 35 Tagen allerdings nur durchschnittlich lang. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Soldaten werden, wollen sie einen Zukunftsblick wagen, ab Seite 176 des Koalitionsvertrages fündig – hier beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Andreas Flocken meinte am 30. November im NDR-Forum „Streitkräfte und Strategien“: „Die Vereinbarungen zur Sicherheitspolitik und Bundeswehr sind ohne große Resonanz geblieben. Kein Wunder. Denn vieles hierzu ist sehr allgemein gehalten. Und einiges spricht dafür, dass Thomas de Maizière Verteidigungsminister bleiben wird. Die Umstrukturierung der Bundeswehr wird fortgesetzt, eine Reform der Reform wird es also nicht geben.“ Wir haben im Koalitionsvertrag geblättert (Teil 2 unseres Beitrages folgt in Kürze)…

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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