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Nachrichten


Bonn/München. Der Airbus-Konzern und die Beschaffungsagentur OCCAR haben einen Vertrag abgeschlossen, der die Unterstützungsleistungen für den Militärtransporter A400M regelt. Dieser neue Dienstleistungsvertrag „Global Support Step 2“ umfasst erstmals alle am A400M-Beschaffungsprogramm beteiligten Staaten. Zuvor galt das Supportpaket – „Step 1“ genannt – nur für Frankreich, Großbritannien und Spanien. Mit „Step 2“ kommen jetzt Belgien, Deutschland, Luxemburg und die Türkei hinzu. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2023.

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Bad Reichenhall/Lager Walchen (Österreich). Rund 1000 deutsche und österreichische Soldaten beteiligten sich im Zeitraum 9. bis 27. März auf dem hochalpinen Truppenübungsplatz Lizum/Walchen (Österreich) an der binationalen Brigadegefechtsübung „Edelweiß 2015“. Etwa 290 Militärfahrzeuge waren im Einsatz. Die Übung erfolgte im Rahmen eines deutsch-österreichischen Ausbildungsabkommens. Trainiert wurde von den Gebirgstruppen beider Länder vor allem, auch unter extremen Wetterbedingungen und in schwierigem Gelände die Kampffähigkeit im winterlichen Hochgebirge aufrechtzuerhalten. Außerdem sollte durch die Übung „Edelweiß“ die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Bundesheer weiter vertieft werden. Rund zwei Wochen zuvor hatte es in der Region bereits eine andere „Edelweiß“-Veranstaltung gegeben. Vom 23. bis zum 27. Februar hatte hier in der Tiroler Alpenwelt die „Edelweiß Raid 2015“ stattgefunden – ein Leistungswettbewerb für Gebirgsjäger aus verschiedenen Nationen auf höchstem Niveau.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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