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Nachrichten


Berlin. Deutschland wird sich auch weiterhin – allerdings „unter veränderten Bedingungen“ – an der NATO-geführten Operation „Active Endeavour“ (OAE) im Mittelmeer beteiligen. Der Deutsche Bundestag nahm am 29. Januar in namentlicher Abstimmung mit 467 Ja-Stimmen bei 129 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung an. Die Teilnahme bewaffneter deutscher Streitkräfte an OAE ist damit nun vorerst bis Ende 2014 möglich. Bis zu 500 Bundeswehrsoldaten sind für die nächsten Monate vor allem mit Seeraumüberwachung und Aufklärung im Mittelmeer beauftragt. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Verlängerungszeitraum beziffert die Regierung mit rund 4,1 Millionen Euro, sie werden aus dem Verteidigungsetat bestritten. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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