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Nachrichten


Berlin. In einer öffentlichen Anhörung hat der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Juni die ganze Bandbreite der Meinungen zur Thematik der unbemannten Luftfahrzeuge erkundet. Bereits die unterschiedlichen Bezeichnungen – vom „unbemannten, bewaffnungsfähigen System“ bis hin zu „Killerdrohne“ – markierten dabei die linke und rechte Grenze der Standpunkte. Zu der Sitzung war großer externer Sachverstand eingeladen worden: Neun Experten äußerten sich an diesem Montag zu „völker-, verfassungsrechtlichen sowie sicherheitspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“. Auch wenn das Thema dieser öffentlichen Anhörung ziemlich sperrig formuliert worden war, so machte es doch neugierig. Bei Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Hans-Peter Bartels, war der Sitzungssaal Nr. 4900 im Berliner Paul-Löbe-Haus vollbesetzt. Es scheint, als sei dies der Auftakt zu einer längeren gesellschaftspolitischen Debatte gewesen …

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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