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Nachrichten


Berlin/Bonn. Der Krieg in der Ukraine und Wladimir Putins indirekte Drohung an den Westen, gegebenenfalls auch Atomwaffen einsetzen zu wollen, haben in vielen Bereichen zu einem Umdenken geführt (Bundeskanzler Olaf Scholz sprach am 27. Februar in seiner Regierungserklärung von einer „Zeitenwende“). Putins perfide Angstkampagne um einen denkbaren atomaren Schlagabtausch führt uns zwangsläufig auch zu der Frage, ob in Europa genügend Bunkeranlagen zum Schutz der Menschen existieren. Für Deutschland ist die Antwort beängstigend – hier gibt es kaum noch Bunker. Fast ein Viertel aller Bunker im Westen Deutschlands wurde in den vergangenen Jahren „rückabgewickelt“.

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Berlin. 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und 30 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ist ein militärischer Konflikt zwischen europäischen Staaten eher unwahrscheinlich. Gleichwohl spielt der „Verteidigungsfall“ in unserem Grundgesetz und auch in aktuellen Bundestagsbeschlüssen eine wichtige Rolle. Das Parlament hat nun am vergangenen Dienstag (26. Oktober) in seiner konstituierenden Sitzung die „Geschäftsordnung für Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes“ („Gesetzgebung des Bundes im Verteidigungsfall“) beschlossen. Über das Thema „Geschäftsordnung für den Verteidigungsfall“ und das nicht ganz einfache Prozedere berichtete ausführlich Volker Müller, Leiter der Redaktion „Online-Dienstes des Deutschen Bundestages“. Er erteilte uns freundlicherweise eine Nachdruckerlaubnis für seinen Beitrag. Übrigens: In der deutschen Medienberichterstattung findet sich so gut wie nichts über den aktuellen Parlamentsbeschluss zum Verteidigungsfall …

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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