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Nachrichten


Friedrichshafen/Flensburg. Die Rolls-Royce Power Systems AG und die FFG Flensburger Fahrzeugbau GmbH wollen gemeinsam mit Unterstützung des Getriebespezialisten ZF ein Konzept zur langfristigen und wirtschaftlichen Remotorisierung des Unterstützungsfahrzeugs Wisent 1 sowie sämtlicher Varianten der Leopard-1-Familie entwickeln. Dies gaben die Unternehmen während des Anwenderforums RÜ.NET 2024 bekannt. Die Fachveranstaltung RÜ.NET fand am 4. und 5. September in der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle statt.

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Bonn/Kiel/Bremen-Vegesack. Das Bundeskartellamt hat am heutigen Montag (2. September) Pläne für ein Joint Venture im maritimen Rüstungsbereich genehmigt. Gründer des Gemeinschaftsprojekts sind die ThyssenKrupp Marine Systems GmbH und die NVL B.V. & Co. KG. Das in Kiel ansässige Unternehmen ThyssenKrupp Marine Systems – kurz TKMS – ist eine indirekten 100-prozentige Tochtergesellschaft der ThyssenKrupp AG. Die in Bremen-Vegesack beheimatete NVL ist eine 100-prozentige Tochter der Lürssen Maritime Beteiligungen GmbH & Co. KG der Lürssen-Gruppe. Die neue Projektgesellschaft steht vor allem für die gemeinsame Bewerbung der beiden beteiligten Unternehmen für das deutsche Rüstungsprojekt „Fregatte 127“ (F127) und dessen spätere Realisierung.

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Apolda/Jena. In der mittelthüringischen Kreisstadt Apolda ist ein Soldat der Bundeswehr von mehreren Personen angegriffen worden. Wie die Landespolizeiinspektion Jena mitteilte, ereignete sich die Tat am vergangenen Sonntag (25. August). Danach sei ein 21 Jahre alter Mann in Bundeswehruniform, der sich auf dem Weg zum Bahnhof in Apolda befunden habe, „von einer Gruppe von vier Personen angesprochen und zunächst beleidigt worden“.

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Leipzig. Ein Reserveoffizier der Bundeswehr, der sich 2015/2016 aktiv für den Verein „Identitäre Bewegung Deutschland“ engagiert hat, ist vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur disziplinarrechtlichen Höchststrafe verurteilt worden. Der Oberleutnant der Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangsbeihilfe von mehr als 23.000 Euro und darf fortan keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. Die „Identitäre Bewegung“ sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Gericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Das Urteil erging am 19. April dieses Jahres.

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Überlingen/Greven. Die beiden Unternehmen Diehl Defence GmbH & Co. KG und Tauber Holding Germany GmbH haben vor Kurzem ein Joint Venture mit dem Namen „TD Services GmbH“ gegründet. Das Gemeinschaftsunternehmen soll unter anderem dem Ausbau von Kapazitäten in den Bereichen Munitionsentsorgung, Logistik und Bestandsmanagement dienen. Diehl Defence und Tauber sind je zur Hälfte an TD Services beteiligt, die industrielle Führung liegt bei Tauber. Die Gründung wurde im Juli durch die zuständige Kartellbehörde genehmigt.

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