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Nachrichten


Berlin. Der Kieler SPD-Abgeordnete Hans-Peter Bartels führt in der neuen Wahlperiode den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages. Der 52-jährige Journalist wurde in der von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze geleiteten konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 15. Januar zum Vorsitzenden bestimmt. Bartels übernimmt die Position im Verteidigungsausschuss von seiner SPD-Kollegin Susanne Kastner.

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Berlin. Die Bundeswehr hat jetzt einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa zufolge die Beteiligung an der NATO-geführten Operation „Active Endeavour“ (OAE) im Mittelmeer vorläufig eingestellt. Das Bundestagsmandat für OAE endete am 31. Dezember 2013. Das Kabinett will in einer der ersten Sitzungen 2014 über eine Fortsetzung in veränderter Form beraten. Die Operation war ursprünglich als gemeinsame Reaktion der NATO auf die Anschläge des 11. Septembers 2001 in den USA initiiert worden. Grundlage waren Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen und Artikel 5 des Nordatlantikvertrages.

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Berlin. Hochoffiziell soll es erst am 15. Dezember 2013 gegen 18 Uhr werden. An diesem dritten Adventssonntag wollen das CDU-Präsidium und der CSU-Vorstand, die sich um 17 Uhr in Berlin beziehungsweise in München treffen, die Verteilung der Kabinettsposten öffentlich bekannt geben. Aber bereits am Samstag war das Erstaunen groß, als die Medien „vertraulich aus Koalitions-, Unions- und Ministeriumskreisen“ eine überraschende Personalie erfuhren: Die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen wird offensichtlich die erste Verteidigungsministerin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die bisherige Bundesministerin für Arbeit und Soziales soll in der neuen schwarz-roten Regierung Nachfolgerin von Thomas de Maizière werden, der den Pressemeldungen zufolge in sein früheres Amt als Bundesinnenminister zurückkehrt.

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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte, die reine Verhandlungszeit der Koalitionäre von CDU, CSU und SPD war mit 35 Tagen allerdings nur durchschnittlich lang. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Soldaten werden, wollen sie einen Zukunftsblick wagen, ab Seite 176 des Koalitionsvertrages fündig – hier beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Andreas Flocken meinte am 30. November im NDR-Forum „Streitkräfte und Strategien“: „Die Vereinbarungen zur Sicherheitspolitik und Bundeswehr sind ohne große Resonanz geblieben. Kein Wunder. Denn vieles hierzu ist sehr allgemein gehalten. Und einiges spricht dafür, dass Thomas de Maizière Verteidigungsminister bleiben wird. Die Umstrukturierung der Bundeswehr wird fortgesetzt, eine Reform der Reform wird es also nicht geben.“ Wir haben im Koalitionsvertrag geblättert (Teil 2 unseres Beitrages folgt in Kürze)…

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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