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Nachrichten


Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.

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Berlin. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Ralf Nolte wollte vor Kurzem von der Bundesregierung wissen, wie viele der im Rahmen des „Neuen Wehrdienstes“ angeschriebenen männlichen Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 2008 sich an der Fragebogen-Aktion des Bundesministeriums der Verteidigung beteiligt haben. Nolte, Obmann im Verteidigungsausschuss des Bundestages und verteidigungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erkundigte sich: „Wie viele [der Angeschriebenen] haben gegenüber der Bundeswehr im Fragebogen ihre Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung erklärt, und wie schlüsselt sich diese Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bundesländern beziehungsweise Regionen auf?“

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Berlin. Das Bundesministerium der Verteidigung, kurz BMVg, hat die Standorte für seine 24 neuen Musterungszentren festgelegt und jetzt veröffentlicht. Damit ist zugleich der Startschuss für den schrittweisen Aufbau der Kapazitäten, die für die flächendeckende verpflichtende Musterung ab Juli 2027 benötigt werden, gefallen.

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Berlin. Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leistet die Bundeswehr auf Ersuchen anderer Behörden Amtshilfe, wenn diese ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf ergänzende Hilfe in Einzelfällen und schließt eine regelmäßige, auf Dauer angelegte institutionalisierte Zusammenarbeit aus. Die Bundeswehr setzt für solche Hilfeleistungen ausschließlich verfügbares Personal und Material ein, ohne dafür speziell auszurüsten oder auszubilden und sofern der eigene Auftrag es zulässt. Weder Personal noch Material kann eigens für die Amtshilfe vorgehalten werden. Die ersuchende Behörde trägt die Gesamtverantwortung, prüft und verantwortet die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und des Amtshilfeantrages und erstattet später die Auslagen. Mit den Amtshilfe-Auslagen der Bundeswehr im Jahr 2024 befasste sich eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering von den Linken …

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Berlin. Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstagabend (18. Januar) nach fast 10-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Im Etat des Verteidigungsministeriums, dem Einzelplan 14, sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 51,95 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 1,83 Milliarden Euro.

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