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Nachrichten


Berlin. Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstagabend (18. Januar) nach fast 10-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Im Etat des Verteidigungsministeriums, dem Einzelplan 14, sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 51,95 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 1,83 Milliarden Euro.

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München/Füssen. Ein Terroranschlag mit mehreren Todesopfern – zudem ein drohender Angriff auf die Lechstaustufe am Forggensee – und schließlich zwei bewaffnete Terroristen auf der Flucht im alpinen Gelände: Diese Szenarien gehörten zum Drehbuch der Anti-Terror-Übung „AlpenTEX 2023“, an der am 25. und 26. Juli Personal von Polizei und Bundeswehr teilnahm. Ausrichter der „AlpenTEX“ (Alpen Terrorismus-Abwehr Übung/Exercise) war das Polizeipräsidium Schwaben Süd-West. Das Übungsgeschehen fand hauptsächlich in der Allgäu-Kaserne in Füssen und auf der „Rohrkopfhütte“ in Schwangau am Tegelberg statt. An „AlpenTEX 2023“ waren insgesamt rund 100 Einsatzkräfte beteiligt, darunter auch Spezialeinheiten. Zum Einsatz kamen auch Hubschrauber und sondergeschützte Fahrzeuge.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag berät am Mittwoch kommender Woche (27. April) in erster Lesung über das geplante Sondervermögen „Bundeswehr“, das mit 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Die Bundesregierung legt dabei zwei Gesetzentwürfe vor: einen Entwurf „Bundeswehrsondervermögensgesetz“ (kurz BwSVermG) und einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a). Beide Texte sollen dann im Anschluss an die knapp 70-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

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Berlin/Osnabrück. Der frühere Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels warnt davor, Geld aus dem 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen „Bundeswehr“ für andere Zwecke als für die Streitkräfte zu nutzen. „Das Geld wird für die Truppe gebraucht – Punkt!“, sagte Bartels jetzt im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).

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Berlin. 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und 30 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ist ein militärischer Konflikt zwischen europäischen Staaten eher unwahrscheinlich. Gleichwohl spielt der „Verteidigungsfall“ in unserem Grundgesetz und auch in aktuellen Bundestagsbeschlüssen eine wichtige Rolle. Das Parlament hat nun am vergangenen Dienstag (26. Oktober) in seiner konstituierenden Sitzung die „Geschäftsordnung für Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes“ („Gesetzgebung des Bundes im Verteidigungsfall“) beschlossen. Über das Thema „Geschäftsordnung für den Verteidigungsfall“ und das nicht ganz einfache Prozedere berichtete ausführlich Volker Müller, Leiter der Redaktion „Online-Dienstes des Deutschen Bundestages“. Er erteilte uns freundlicherweise eine Nachdruckerlaubnis für seinen Beitrag. Übrigens: In der deutschen Medienberichterstattung findet sich so gut wie nichts über den aktuellen Parlamentsbeschluss zum Verteidigungsfall …

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