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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte, die reine Verhandlungszeit der Koalitionäre von CDU, CSU und SPD war mit 35 Tagen allerdings nur durchschnittlich lang. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Soldaten werden, wollen sie einen Zukunftsblick wagen, ab Seite 176 des Koalitionsvertrages fündig – hier beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Andreas Flocken meinte am 30. November im NDR-Forum „Streitkräfte und Strategien“: „Die Vereinbarungen zur Sicherheitspolitik und Bundeswehr sind ohne große Resonanz geblieben. Kein Wunder. Denn vieles hierzu ist sehr allgemein gehalten. Und einiges spricht dafür, dass Thomas de Maizière Verteidigungsminister bleiben wird. Die Umstrukturierung der Bundeswehr wird fortgesetzt, eine Reform der Reform wird es also nicht geben.“ Wir haben im Koalitionsvertrag geblättert (Teil 2 unseres Beitrages folgt in Kürze)…

Die dritte Große Koalition der Christ- und Sozialdemokraten steht kurz bevor. Die letzte Hürde hat die SPD errichtet. Als erste deutsche Partei überhaupt legt sie die ausgehandelten Vereinbarungen nun noch all ihren Mitgliedern zur Abstimmung vor. Die Basis hat Zeit bis zum 12. Dezember um 24 Uhr: dann müssen die persönlichen Abstimmungsunterlagen der Genossinnen und Genossen ausgefüllt im Postfach des Parteivorstandes liegen. Nur wenn 20 Prozent der SPD-Mitglieder ihre Stimme abgeben, hat das Votum Gültigkeit und der Koalitionsvertrag ist entsprechend dem Ergebnis angenommen oder abgelehnt.

Acht Kapitel über Deutschlands Zukunft

Die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD begannen am 23. Oktober. Zwölf Arbeitsgruppen mit 75 Politikern in der Hauptgruppe handelten das Bündnis aus. Zu den Arbeitsgruppen kamen noch vier weitere Untergruppen. Ein bis zwei Mal wöchentlich traf sich zusätzlich die große Verhandlungsgruppe, in der übergeordnete und besonders schwierige und strittige Themen anstanden. Acht Kapitel umfasst jetzt insgesamt der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode, der – so der Titel – „Deutschlands Zukunft gestalten“ will. In der Nacht vom 26. auf den 27. November einigten sich Koalitionäre schließlich auf das Abkommen.

Die Vertragsinhalte zur Wehr- und Sicherheitspolitik respektive zur Bundeswehr basieren hauptsächlich auf den Resultaten der Arbeitsgruppe „Auswärtiges, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit“, die von Thomas de Maizière (CDU) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) geleitet wurde. Der AG gehörten weiter an: Elmar Brok, Roderich Kiesewetter, Philipp Mißfelder, Henning Otte, Sibylle Pfeiffer, Andreas Schockenhoff und Erika Steinbach (für die CDU); Peter Gauweiler, Johannes Hintersberger, Christian Schmidt und Dagmar Wöhrl (CSU); Rainer Arnold, Gernot Erler, Karin Evers-Meyer, Cornelia Füllkrug-Weitzel, Rolf Mützenich, Sascha Raabe und Christoph Strässer (SPD).

Vorrang haben Mittel der friedlichen Konfliktregulierung

Im Kapitel „Verantwortung in der Welt“ [ab Seite 168] versichert Deutschland, sich künftig auch weiterhin seiner „internationalen Verantwortung“ stellen und die globale Ordnung aktiv mitgestalten zu wollen. Die Ambitionen bleiben groß angelegt. „Deutschland setzt sich weltweit für Frieden, Freiheit und Sicherheit, für eine gerechte Weltordnung, die Durchsetzung der Menschenrechte und die Geltung des Völkerrechts sowie für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung ein“, heißt es in der Präambel. Doch mit welchen Mitteln will die neue Koalition diese „hehren Ziele“ (so Christian Thiels in seinem Beitrag „Die große Unverbindlichkeit“ für tagesschau.de) erreichen?

Zwar fehlt in diesem Teil des Vertragstextes die frühere Maxime des noch amtierenden FDP-Außenministers Guido Westerwelle völlig, der sich in Fällen möglicher militärischer Intervention meist von einer „Kultur der Zurückhaltung“ hatte leiten lassen. Zugleich aber findet sich an dieser Stelle kein Hinweis auf die Bundeswehr. Im Gegenteil: Man sei zwar bereit, wenn „von unserem Land Beiträge zur Lösung von Krisen und Konflikten erwartet werden“. Im Vordergrund stehen dabei aber „für uns die Mittel der Diplomatie, der friedlichen Konfliktregulierung und der Entwicklungszusammenarbeit“. Immerhin hält man sich bei der militärischen Selbstbeschränkung auch noch (verklausulierte) Alternativen offen. Dies liest sich wie folgt: „Wir stehen für Verlässlichkeit und Bündnistreue. Wir wollen ein guter Partner bei der Gestaltung einer gerechten Weltordnung sein.“

Fähigkeiten der Europäischen Union und der NATO harmonisieren

Konkretes zu möglichen militärischen Optionen formulieren die Vertragspartner erst mit Blick auf die Europäische Union (EU) und NATO. Unter der Zwischenüberschrift „Ein starkes Europa in der Welt“ [Seite 166/167] findet sich das Versprechen einer künftigen Bundesregierung, anknüpfend „an den EU-Gipfel im Dezember 2013 neue politische Initiativen zur Stärkung und Vertiefung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ ergreifen zu wollen. Gleichzeitig will man sich auch dafür einsetzen, die „zivilen und militärischen Instrumente der EU weiter miteinander zu verknüpfen und Europas zivile sowie militärische Fähigkeiten zur Krisenprävention und Konfliktbeilegung zu verbessern“. Die Streitkräfteplanung in Europäischer Union und Nordatlantischer Allianz, so wird verlangt, müsse enger aufeinander abgestimmt werden, um „Dopplungen“ zu vermeiden. NATO- und EU-Fähigkeiten müssten komplementär zueinander sein. Dies entspricht einer in der letzten Zeit immer dringlicher erhobenen Forderung Deutschlands, die Verteidigungsplanungen von EU und NATO endlich zu harmonisieren.

Weiter geht es im Text mit der Frage künftiger Auslandsmissionen (zumindest im europäischen Rahmen). Was überrascht, sind die Details: „Wir wollen, dass gemeinsame europäische Einsätze zur Wahrung und Stärkung der Sicherheit Europas vorrangig in unserer geografischen Nachbarschaft durchgeführt werden. Einsätze jenseits dieser Nachbarschaft sollten vermehrt regionalen Partnern und Organisationen übertragen werden, beispielsweise der Afrikanischen Union (AU), der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) oder dem Golf-Kooperationsrat (GCC).“ Vor diesem Hintergrund ist augenfällig, dass gerade jetzt auch Frankreichs Staatspräsident François Hollande von Afrika mehr Eigenverantwortung für seine Sicherheit und erneut eine panafrikanische Eingreiftruppe fordert.

Alles in allem wird in Umrissen durch diese Vertragspassagen erkennbar, wo Grenzen zukünftiger deutscher Beteiligungen an Auslandseinsätzen verlaufen könnten, auch wenn der Koalitionsvertrag an anderer Stelle [Seite 174] sagt: Man werde sich weiter „im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union an Friedensinitiativen beteiligen“.

Breites Fähigkeitsprofil als stabiler Rahmen für kleinere Militärkapazitäten

Im Unterkapitel „Transatlantische Partnerschaft und NATO stärken“ [Seite 168/169] ist leider nur in einem Halbsatz von jenem aktuellen Konzept zu lesen, das die Substanz hat, einmal große Probleme zu lösen. Die Rede ist von Deutschlands Konzept der „Rahmennationen“, mit dem – sinnvoll umgesetzt – in Zukunft NATO- und EU-Verteidigung effektiv organisiert werden könnte.

Claudia Major und Christian Mölling von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) haben vor Kurzem in ihrem gemeinsamen Papier „Was Deutschland für die europäische Verteidigung tun kann“ den Grundgedanken dieses Konzeptes erläutert: „Der Grundgedanke ist, dass die Europäer Cluster bilden, also Gruppen aus kleineren und größeren Staaten, die sich intensiver darüber absprechen, wer künftig welche teuren Geräte und Truppen bereithält. Die Führung des Clusters übernimmt laut Konzept eine sogenannte Rahmennation, etwa Deutschland oder Frankreich. Diese bringt ein breites Fähigkeitenprofil als stabilen Rahmen und militärisches Rückgrat in die Kooperation ein, an den die kleineren Teilnehmer ihre Beiträge andocken. So wird der Verbund als Ganzes leistungsfähiger und kann einen Einsatz länger durchhalten. Damit setzt das Konzept genau an den Problemen an, die die Strukturkrise europäischer Verteidigung kennzeichnen. Seine Umsetzung liefe darauf hinaus, dass sich die europäischen Staaten um die fünf bis sechs großen Staaten herum organisieren, die bis auf Weiteres ein breites Fähigkeitsspektrum vorhalten werden. Die Militärapparate der kleineren Staaten werden nicht größer, aber bedeutsamer, weil sie im Zuge der Kooperation Dinge einbringen, die alle brauchen, auch die großen Rahmennationen.“

Im Koalitionsvertrag bekennt sich Deutschland einmal mehr zur NATO und ausdrücklich zum neuen strategischen Konzept der Allianz. Denn diese „transatlantische Allianz ist und bleibt das zentrale Fundament unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik angesichts neuer Risiken und Bedrohungen einer globalisierten Welt“. Die neue Bundesregierung werde zudem „die Verteidigungskooperation auf Grundlage der Smart-Defence-Initiative, militärische Fähigkeiten gemeinsam zu planen, zu beschaffen und bereitzustellen und die Interoperabilität der Streitkräfte im Bündnis zu erhalten, unterstützen“.

Deutschland sei darüber hinaus bereit – und hier kehren wir zum bereits erwähnten Halbsatz und einem offensichtlich praxistauglichen Konzept zurück – als „Rahmennation dazu beizutragen, zusammen mit anderen NATO-Partnern Fähigkeiten für das Bündnis zu erbringen“. Mehr Werbung in eigener Sache hätte es in diesem Unterkapitel schon sein dürfen, aber das „Rahmennationen“-Konzept findet sich im Koalitionsvertrag ja auch noch einmal an anderer Stelle. Lassen Sie uns später darauf zurückkommen…

Eine Reform der Reform wird es nicht geben

Zunächst zur Bundeswehr selbst. Ihre Reform beziehungsweise Neuausrichtung ist unumkehrbar, vielleicht in Nuancen nachjustierbar. Im Koalitionsvertrag bekennen sich Unionspolitiker und Sozialdemokraten „zu einer starken Verteidigung mit modernen und leistungsfähigen Streitkräften“. An anderer Stelle wird erklärt: „Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Mit ihrer Neuausrichtung wird sie auf die veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ausgerichtet. Wir werden diese Neuausrichtung konsequent fortsetzen und zum Erfolg führen.“ Also keine Reform der Reform!

An den getroffenen Entscheidungen halte man besonders im Sinne der Planungssicherheit für die Truppe und die Zivilbeschäftigten grundsätzlich fest. Allerdings werde man entsprechend dort nachsteuern, wo sich „im Rahmen der bis spätestens Ende 2014 laufenden Evaluierung der Neuausrichtung Änderungsbedarf ergibt“. Der festgelegte militärische Personalumfang von bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten entspreche zudem „dem Bedarf einer leistungsfähigen aufgaben- und einsatzorientierten Bundeswehr und der Rolle Deutschlands im Vergleich zu unseren europäischen Partnern“.

Und der Bereich der „Zivilen“? Der soll „aufgabenbezogen evaluiert“ werden, heißt es dünn und geheimnisvoll. Da ein Kernelement der Bundeswehrreform auch eine Reduzierung der Zahl ziviler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von heute rund 70.000 auf 55.000 bis zum Jahr 2016 ist, wirft dieser Passus sicherlich Fragen auf. Zumal die SPD sich bislang doch hier gegen eine drastische Stellenkürzung ausgesprochen hatte.

Insgesamt aber klingt es wie ein Versprechen und verheißt ein weiteres Stück Planungssicherheit, wenn der Koalitionsvertrag zum Thema „Personalstärke“ festhält: „Eine weitere Reduzierung des Personalumfangs der Bundeswehr ist keine Perspektive.“

Attraktivitätsoffensive der neuen Bundesregierung

Etliche handfeste Zusagen enthält das Unterkapitel zur Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr [Seite 176]. So will sich die neue Bundesregierung im Rahmen einer „Attraktivitätsoffensive“ – natürlich auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung – für „mehr Familienfreundlichkeit“ starkmachen und dabei auf den Aufbau der Kinderbetreuung, bei Bedarf in Absprache mit den Kommunen, setzen.

Mit Blick auf die hohen Pendlerzahlen strebe man eine möglichst heimatnahe Verwendung an, heißt es im Vertragstext weiter. Darüber hinaus werde man dauerhaft die Wahlmöglichkeit zwischen der Gewährung von Trennungsgeld und der Zusage der Umzugskostenvergütung schaffen.

Die Koalition will ferner die Nachversicherung für ausscheidende Zeitsoldaten so gestalten, dass diese nach Dienstzeitende bei der sozialen Absicherung keine Nachteile erfahren. Die derzeit noch geltenden Beschränkungen des Hinzuverdienstes für ausgeschiedene Soldaten bei späteren Verwendungen in der Wirtschaft sollen aufgehoben werden.

Die Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft

In der militärpolitischen und militärsoziologischen Diskussion ist umstritten, ob der Soldatenberuf ein Beruf „sui generis“ (lat. „eigener Art“; „einzigartig in seinen Charakteristika“) ist. Uwe Hartmann, Claus von Rosen und Christian Walther haben sogar der Diskussion um den „Soldatenberuf im Spagat zwischen gesellschaftlicher Integration und sui generis-Ansprüchen“ mit dem von ihnen herausgegebenen „Jahrbuch Innere Führung 2012“ einen Schwerpunkt gewidmet. Der Soldatenberuf – sui generis oder nicht sui generis?

Der Koalitionsvertrag bezieht hierzu Position [Seiten 176/177]: „Wir treten dafür ein, das Verständnis für die Besonderheiten des Soldatenberufes zu erweitern und so die breite Anerkennung für den Dienst in den Streitkräften sicherzustellen.“ Die programmatische Ankündigung einer neuen Bundesregierung. Was nun will die Koalition konkret tun?

Man will an Feierlichen Gelöbnisse festhalten (und – dies blieb unausgesprochen – möglicherweise noch öfter als bislang mit der Zeremonie in die Öffentlichkeit gehen). Feierliche Gelöbnisse, so heißt es im Vertrag, sind „Ausdruck der Verankerung der Bundeswehr in der demokratischen Gesellschaft“.

Die Bundeswehr gesellschaftspolitisch „verankern“ sollen auch die Jugendoffiziere. Dass sie überhaupt im Koalitionsvertrag erwähnt werden, lässt Rückschlüsse auf ihren besonderen Stellenwert im Gesamtkonzept „Bundeswehr“ zu. Die Koalitionäre erklären dazu: „Jugendoffiziere leisten eine wichtige Arbeit bei der Information über den Auftrag der Bundeswehr. Wir begrüßen es, wenn möglichst viele Bildungsinstitutionen von diesem Angebot Gebrauch machen. Der Zugang der Bundeswehr zu Schulen, Hochschulen, Ausbildungsmessen und ähnlichen Foren ist für uns selbstverständlich.“ Wer sich jetzt an die letzte Verleihung des Aachener Friedenspreises erinnert, vermag dieses Statement der CDU/CSU- und der SPD-Politiker noch besser zu bewerten. Den Friedenspreis erhielten am 1. September 2013 zwei Schulen, die der Bundeswehr Auftritte im Unterricht und Werbeveranstaltungen untersagt hatten. Offensichtlich will die Bundespolitik hier auf diesem ideologischen Feld künftig gegenhalten.

Als „Bindeglied und Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft“ betrachtet die Koalition auch die Reservisten. Ihnen verspricht man eine angemessene Ausstattung ihrer neuen Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte, die für Aufgaben im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit eingesetzt werden sollen. Zur Steigerung der Attraktivität des Reservistendienstes soll es künftig eventuell auch eine Anpassung und Vereinfachung der Vergütung wie der rentenrechtlichen Absicherung geben. Gezielt gefördert werden soll zudem die Vereinbarkeit von Reservistendienst und zivilberuflichem Fortkommen – dem öffentlichen Dienst komme hier eine Vorbildfunktion zu, so der Vertragstext.

Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ja Verpflichtung, begreift die künftige Bundesregierung auch den angemessenen Umgang mit Veteranen. Diese Verantwortung gelte gleichermaßen auch „für die Fürsorge für Verwundete und Versehrte und die würdige Gestaltung der Erinnerung an unsere Gefallenen und Toten.“

Freiwilligendienst bei der Bundeswehr weiterentwickeln

Zufrieden ist die Koalition offensichtlich mit dem neuen Freiwilligen Wehrdienst [Seite 177]. Dieser habe sich bewährt. Die gegenwärtig möglichen Verpflichtungszeiten des Freiwilligen Wehrdienstes würden allerdings überprüft und gegebenenfalls angepasst, verrät der Koalitionsvertrag. Was genau verändert werden könnte, bleibt offen. Es muss deshalb daran erinnert werden, dass noch im August dieses Jahres die Tageszeitung Die Welt und andere Medien über „offenbar drastische Nachwuchsprobleme der Bundeswehr“ berichtet haben. Dem Welt-Beitrag zufolge soll die Zahl der Bewerber für den Freiwilligen Wehrdienst 2013 gegenüber dem Vorjahr so deutlich gesunken sein, dass der frühere Leiter des Planungsstabes im Verteidigungsministerium, Hans Rühle, fordert: „Die Alternative für die Zukunft heißt ersatzlose Streichung des freiwilligen Wehrdienstes.“

Die künftige Bundesregierung sieht dies anders. Ja, sie will Freiwilligendienste sogar stärken. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu die Formulierung [Seite 112]: „Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements und Bildungsdienste. Wir wollen sie in ihrer bewährten Vielfalt und unter Wahrung ihrer hohen Qualität weiterentwickeln und in zivilgesellschaftlicher Verantwortung ausbauen.“ Und konkret: „Wir werden zur Stärkung der Anerkennungskultur ein Gesamtkonzept des freiwilligen Engagements entwickeln, das neben dem Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten auch einen weiterentwickelten Freiwilligendienst bei der Bundeswehr beinhaltet.“ Es wird wohl nachgebessert …

Hinweis: Wir bieten Ihnen den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode – Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ – in unserer BIBLIOTHEK (Bereich „Schwarz auf weiß“) zum Download an; wir sind jedoch für die Inhalte dieses Dokuments und die Qualität der Datei nicht verantwortlich.


Unser Bildangebot:
1. Die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD unterzeichneten am 27. November 2013 im Reichstagsgebäude in Berlin den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode. Von links: Sigmar Gabriel (SPD), Angela Merkel (CDU) und Horst Seehofer (CSU).
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)

2. Ein Blick in den Koalitionsvertrag, Kapitel „Neuausrichtung der Bundeswehr“.
(Foto: mk)

3. Parlamentsarmee Bundeswehr: Eine Kommission soll prüfen, wie sich künftig der Parlamentsvorbehalt bei Beteiligung deutscher Streitkräfte an Auslandseinsätzen und eine weitere militärische Integration deutscher Soldaten in NATO und EU vereinbaren lassen.
(Foto: Bundeswehr)


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