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Nachrichten


Berlin. Der Deutsche Bundestag berät am Mittwoch kommender Woche (27. April) in erster Lesung über das geplante Sondervermögen „Bundeswehr“, das mit 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Die Bundesregierung legt dabei zwei Gesetzentwürfe vor: einen Entwurf „Bundeswehrsondervermögensgesetz“ (kurz BwSVermG) und einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a). Beide Texte sollen dann im Anschluss an die knapp 70-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

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Leipzig. Ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angibt, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht und kann deshalb im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag dieser Woche (2. Dezember) entschieden. Das Verhalten des Mannes sei typisch für die sogenannte Reichsbürger-Szene, so die Urteilsbegründung.

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Berlin/Troisdorf. Die BwFuhrparkService GmbH, der Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr und des Deutschen Bundestages, wurde Ziel eines Hackerangriffs – mit möglicherweise weitreichenden Folgen. Über den Angriff, der sich gegen das Rechenzentrum des Unternehmens gerichtet haben soll, berichtete zuerst die BILD am SONNTAG (vorab). Diesem Bericht zufolge könnten „sensible Daten von Bundespolitikern und Militärs abgegriffen“ worden sein. Das Rechenzentrum verarbeitet die entsprechenden Daten des Fahrdienstes des Bundestages. Der Dienstleister BwFuhrparkService fährt auch viele Spitzenmilitärs.

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Köln/Karlsruhe. Am kommenden Donnerstag (9. Januar) geht ein richtungweisender Rechtsstreit, in dem das Bundesministerium der Verteidigung die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin vertritt, in die nächste Runde. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat über die Frage zu entscheiden, ob die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt werden kann.

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Rostock/Berlin. Am 12. November wurde im Rahmen der 13. „Maritime Convention“ in Berlin der Jahresbericht „Fakten und Zahlen zur maritimen Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland 2019“ vorgestellt. Der jährliche Bericht des Marinekommandos erscheint bereits zum 32. Mal. Konteradmiral Karsten Schneider, Chef des Stabes im Marinekommando, umriss bei der Veranstaltung in der Landesvertretung Niedersachsen/Schleswig-Holstein die Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe. Die „Maritime Convention“ richtet sich an Entscheidungsträger aus den Bereichen Politik und Parlament, Bundeswehr und maritime Wirtschaft. Ausrichter sind der Wirtschaftsinformationsdienst griephan und das Deutsche Maritime Institut.

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