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Nachrichten


Berlin. Seit dem 24. März 2005 regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz Form und Ausmaß der konstitutiven Zustimmung des Bundestages zu Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Dieses Entsendegesetz ist allerdings nicht unumstritten, die Diskussionen über die Zukunft dieser parlamentarischen Kontrolle halten an. Es geht dabei – vereinfacht gesagt – um zwei „Glaubensrichtungen“: Soll die parlamentarische Beteiligung eingeengt, oder soll die Rolle des Parlaments gestärkt werden? CDU/CSU und SPD wollen nun gemäß ihrer Koalitionsvereinbarungen eine „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ins Leben rufen.

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Berlin/Kahramanmaras (Türkei). Bundeswehrsoldaten werden weiter zum Schutz des NATO-Partners Türkei vor Angriffen aus Syrien eingesetzt. Das Parlament stimmte am 29. Januar dem Verbleib der beiden deutschen Patriot-Flugabwehrraketenstaffeln an der türkisch-syrischen Grenze mit großer Mehrheit zu. Das Mandat „Active Fence“ ist nun bis zum 31. Januar 2015 befristet und gilt für insgesamt 400 deutsche Soldaten. Derzeit (Stand 12. Februar 2014) sind 281 Angehörige der Bundeswehr im Türkei-Einsatz.

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Berlin. Der außen- und sicherheitspolitische Experte der CDU/CSU-Fraktion, Roderich Kiesewetter, warnt davor, die Diskussion über die deutsche Außenpolitik auf Einsätze der Bundeswehr zu verengen: „Wir sind ein wesentlicher Truppensteller und verlässlicher Partner in der Europäischen Union, in der NATO und auch in den Vereinten Nationen. Sicherheitspolitisches Engagement betrifft aber nicht nur militärische Einsätze, sondern ein viel weiteres Spektrum“, erklärte der CDU-Politiker jetzt in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament. Deutschland sei weltweit zivil engagiert – etwa bei der Entwicklungszusammenarbeit.

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Berlin. Das Bundeskabinett hat am 5. Februar letztmalig das Bundeswehrmandat für ISAF (International Security Assistance Force) beschlossen. Der Afghanistan-Kampfeinsatz unserer Streitkräfte läuft am 31. Dezember 2014 endgültig aus. Danach soll die NATO-Mission „Resolute Support“ mit Schwerpunkt auf Beratung und Unterstützung folgen. Das letzte Mandat für die ISAF-Beteiligung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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