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Nachrichten


Berlin. Um die „Erwerbstätigkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses“ geht es in einer aktuellen Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dieses hat sich gleich in mehreren Sitzungen mit dem sensiblen Thema befasst. Hintergrund der Untersuchung ist nach Angaben des Gremiums, dass „in der jüngeren Vergangenheit Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit besonderen sicherheitsrelevanten Kenntnissen beziehungsweise einer Leitungsfunktion in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses Erwerbstätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich aufgenommen beziehungsweise angezeigt haben“. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

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Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Pullach/Berlin. Der Umzug der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Pullach bei München nach Berlin wird den Steuerzahler nach derzeitigem Stand rund 1,9 Milliarden Euro kosten. Dies geht aus dem am 15. Oktober vorgelegten Bericht des Vertrauensgremiums an den Deutschen Bundestag über seine Tätigkeit im Zeitraum Juli 2013 bis Oktober 2015 hervor. Laut dieser „Unterrichtung“ werden die reinen Baukosten der BND-Zentrale in der Hauptstadt wohl 1,04 Milliarden Euro betragen.

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Berlin. Seit dem 24. März 2005 regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz Form und Ausmaß der konstitutiven Zustimmung des Bundestages zu Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Dieses Entsendegesetz ist allerdings nicht unumstritten, die Diskussionen über die Zukunft dieser parlamentarischen Kontrolle halten an. Es geht dabei – vereinfacht gesagt – um zwei „Glaubensrichtungen“: Soll die parlamentarische Beteiligung eingeengt, oder soll die Rolle des Parlaments gestärkt werden? CDU/CSU und SPD wollen nun gemäß ihrer Koalitionsvereinbarungen eine „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ins Leben rufen.

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Berlin/Kabul (Afghanistan). Noch ist die Sicherheitslage in vielen Teilen Afghanistans „instabil“. Auch wenn die Einsatzbereitschaft der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte inzwischen so gut entwickelt ist, dass sie auf Bedrohungen „in vielen Fällen selbstständig und effektiv“ reagieren können, so sind die regierungsfeindlichen Kräfte doch weiterhin handlungsfähig. Dies ist eine Kernaussage des Dokuments „Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage in Afghanistan 2012“, das am 28. November vergangenen Jahres im Bundestag vorgestellt und diskutiert wurde. Ein anderer Bericht, präsentiert am 19. Februar in der afghanischen Hauptstadt Kabul, befasst sich schwerpunktmäßig mit der Lage der Zivilbevölkerung des geschundenen Landes. Dieser Report stammt von den Vereinten Nationen.

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