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Nachrichten


Berlin. Das Architekturbüro Sauerbruch Hutton soll nach einer Wettbewerbsentscheidung, die im Dezember 2025 gefallen ist, das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Berlin erweitern. Dabei soll der als „Bendlerblock“ bekannte bestehende Verwaltungskomplex erneuert und das Ganze mit einer behutsamen Neugestaltung des historischen Geländes verbunden werden. Gemeinsam mit dem in der Hauptstadt ansässigen Büro Sauerbruch Hutton setzte sich in dem Verhandlungsverfahren zur Weiterentwicklung des Berliner Dienstsitzes des BMVg außerdem das Unternehmen ST raum a – Landschaftsarchitekten (ebenfalls Berlin) durch.

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Berlin. Am 25. Juni übergab das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesregierung (zur Unterrichtung) seinen „Dritten Bericht über den Umsetzungsstand der Anhebung der Altersgrenzen nach Paragraf 45 Absatz 4 des Soldatengesetzes“. Im Januar 2019 war das Parlament erstmalig über die festgeschriebene Steigerung des durchschnittlichen Zurruhesetzungsalters aller männlichen und weiblichen Berufssoldaten der Bundeswehr in Kenntnis gesetzt worden.

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Hamburg. Nach intensiven Beratungen endete am vergangenen Freitagmittag (19. Juni) in Hamburg die 225. Sitzung der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ – kurz Innenministerkonferenz (IMK). Insgesamt berieten die Teilnehmer des Gremiums, die die 16 Bundesländer repräsentierten, in der Hansestadt mit dem Bundesinnenminister über rund 80 Tagesordnungspunkte. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die Themen „Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit“ und „Abwehr hybrider Bedrohungen“.

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Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.

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Berlin. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Ralf Nolte wollte vor Kurzem von der Bundesregierung wissen, wie viele der im Rahmen des „Neuen Wehrdienstes“ angeschriebenen männlichen Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 2008 sich an der Fragebogen-Aktion des Bundesministeriums der Verteidigung beteiligt haben. Nolte, Obmann im Verteidigungsausschuss des Bundestages und verteidigungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erkundigte sich: „Wie viele [der Angeschriebenen] haben gegenüber der Bundeswehr im Fragebogen ihre Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung erklärt, und wie schlüsselt sich diese Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bundesländern beziehungsweise Regionen auf?“

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