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Nachrichten


Berlin. Deutschlands Verteidigungsausgaben steigen im Jahr 2015 um 539 Millionen auf rund 32,97 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte den ursprünglichen Ansatz der Regierung für den Einzelplan 14 in Höhe von 32,26 Milliarden noch einmal um rund 713 Millionen Euro aufgestockt. Erhöht hatten die Haushaltspolitiker auch die Obergrenze für mögliche Verpflichtungsermächtigungen im kommenden Jahr um 2,4 Milliarden auf 8,64 Milliarden Euro. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bezeichnete den Umfang des Verteidigungshaushalts besonders angesichts der globalen sicherheitspolitischen Entwicklung als „der Lage angemessen“. Dabei verwies sie auch auf die Ukrainekrise, die Kriege in Syrien und im Irak sowie auf die Bedrohung durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“. Das Parlament billigte am 26. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Wehretatentwurf der Bundesregierung und die durch den Haushaltsausschuss vorgenommen Änderungen.

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Berlin/Kiel. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Anwalt der Soldaten ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter. Hans-Peter Bartels, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bezeichnete Anfang Juli gegenüber den Kieler Nachrichten dieses Amt als „international einzigartige Institution der deutschen Wehrverfassung“. Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt stammt, ist als künftiger Wehrbeauftragter im Gespräch. Die Dienstzeit des aktuellen Amtsinhabers Hellmut Königshaus (FDP) endet im Mai 2015. Bartels wird von seiner Heimatzeitung weiter mit den Worten zitiert: „Dafür [für das Amt des Wehrbeauftragten] gehandelt zu werden, ist für jeden eine Ehre.“

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni dieses Jahres in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses angenommen. Dafür stimmten an diesem Mittwoch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Verteidigungsetat ab, der Ausgaben in Höhe von 32,44 Milliarden Euro umfasst. Dies sind 822,73 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

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Berlin. Was die Süddeutsche Zeitung bereits am 19. Juni gemeldet hatte, ist nun offiziell: Externe Berater werden den Rüstungssektor im Bundesministerium der Verteidigung durchleuchten, Empfehlungen für bestimmte Rüstungsprojekte und das Projektmanagement aussprechen und Impulse für die organisatorische Weiterentwicklung im Rüstungsmanagement setzen. Dies kündigte das Ministerium am Samstag (28. Juni) in einer Pressemitteilung an.

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Berlin/Brüssel (Belgien). Die deutsche Marine stellt ein weiteres Jahr Kräfte für den Anti-Piraten-Einsatz der Europäischen Union (EU) vor der Küste Somalias. Der Bundestag verlängerte dazu am 22. Mai mit großer Mehrheit das Mandat für die Beteiligung deutscher Soldaten an der Mission Atalanta. Künftig können maximal 1200 Bundeswehrangehörige in diesen Einsatz entsandt werden – derzeit beteiligen sich rund 370 an der Mission im Indischen Ozean, um dort die für den Welthandel wichtigen Seewege zu sichern. Der namentlichen Abstimmung im Parlament ging eine lebhafte Debatte voran, die bereits Gegenstand des ersten Teils unseres Beitrages war.

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