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Nachrichten


Berlin/Brüssel/Rom. Das Parlament hat am gestrigen Donnerstag (24. September) mit seinen Beratungen über den Regierungsantrag zu einer Beteiligung der Bundeswehr am erweiterten europäischen Marineeinsatz gegen Schlepperbanden im Mittelmeer begonnen. Die Außenbeauftragte der Europäischen Union, Federica Mogherini, teilte ebenfalls gestern mit, dass die Phase 2 dieser militärischen Krisenbewältigungsoperation EU NAVFOR Med am 7. Oktober beginnen soll. Bislang war der Mittelmeereinsatz unter EU-Flagge auf die Flüchtlingsrettung und die Informationsgewinnung über das Vorgehen der Schleuser beschränkt gewesen. Die Bundesregierung nannte jetzt auch aktuelle Zahlen zu den von der deutschen Marine in der Seeregion geretteten Menschen.

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Berlin. Das letzte Wort bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag. Dies war bislang so, dies soll so bleiben. Insbesondere für Einsätze, bei denen die Bundeswehrangehörigen bewaffnet sind, soll wie bisher das Parlament erst seine Zustimmung erteilen müssen. Zudem soll es auch künftig keine pauschalen Vorratsbeschlüsse für die Mitwirkung deutscher Soldaten in multinationalen Einsätzen geben, wie von Unionspolitikern gefordert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Rühe-Kommissionsberichts „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, der am vergangenen Dienstag (16. Juni) öffentlich gemacht wurde.

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Berlin. Deutschlands Verteidigungsausgaben steigen im Jahr 2015 um 539 Millionen auf rund 32,97 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte den ursprünglichen Ansatz der Regierung für den Einzelplan 14 in Höhe von 32,26 Milliarden noch einmal um rund 713 Millionen Euro aufgestockt. Erhöht hatten die Haushaltspolitiker auch die Obergrenze für mögliche Verpflichtungsermächtigungen im kommenden Jahr um 2,4 Milliarden auf 8,64 Milliarden Euro. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bezeichnete den Umfang des Verteidigungshaushalts besonders angesichts der globalen sicherheitspolitischen Entwicklung als „der Lage angemessen“. Dabei verwies sie auch auf die Ukrainekrise, die Kriege in Syrien und im Irak sowie auf die Bedrohung durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“. Das Parlament billigte am 26. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Wehretatentwurf der Bundesregierung und die durch den Haushaltsausschuss vorgenommen Änderungen.

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Berlin/Kiel. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Anwalt der Soldaten ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter. Hans-Peter Bartels, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bezeichnete Anfang Juli gegenüber den Kieler Nachrichten dieses Amt als „international einzigartige Institution der deutschen Wehrverfassung“. Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt stammt, ist als künftiger Wehrbeauftragter im Gespräch. Die Dienstzeit des aktuellen Amtsinhabers Hellmut Königshaus (FDP) endet im Mai 2015. Bartels wird von seiner Heimatzeitung weiter mit den Worten zitiert: „Dafür [für das Amt des Wehrbeauftragten] gehandelt zu werden, ist für jeden eine Ehre.“

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni dieses Jahres in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses angenommen. Dafür stimmten an diesem Mittwoch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Verteidigungsetat ab, der Ausgaben in Höhe von 32,44 Milliarden Euro umfasst. Dies sind 822,73 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

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