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Nachrichten


Berlin. Als russische Truppen am 24. Februar 2022 auf Befehl von Präsident Wladimir Putin in die Ukraine einfielen, reagierte der Westen – mit für Moskau schmerzhaften Sanktionierungen aber auch mit eigener massiver Aufrüstung. Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz beispielsweise verurteilte in seiner Regierungserklärung im Rahmen der Sondersitzung zum Krieg in der Ukraine vor dem Deutschen Bundestag am 27. Februar 2022 das Vorgehen Putins scharf. Der Sozialdemokrat sprach von einer „Zeitenwende“ und kündigte ein schuldenfinanziertes Sondervermögen „Bundeswehr“ in Höhe von 100 Milliarden Euro an. Seither wuchs auch das reguläre deutsche Verteidigungsbudget. 2026 stehen nach Regierungsangaben 82,7 Milliarden Euro im „normalen“ Haushalt und 25,5 Milliarden Euro aus dem Sonderetat für die Bundeswehr zur Verfügung.

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Berlin. Am 25. Juni übergab das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesregierung (zur Unterrichtung) seinen „Dritten Bericht über den Umsetzungsstand der Anhebung der Altersgrenzen nach Paragraf 45 Absatz 4 des Soldatengesetzes“. Im Januar 2019 war das Parlament erstmalig über die festgeschriebene Steigerung des durchschnittlichen Zurruhesetzungsalters aller männlichen und weiblichen Berufssoldaten der Bundeswehr in Kenntnis gesetzt worden.

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Berlin/Koblenz/Kiel/Taufkirchen. Die Fregatten vom Typ F126 sollten einmal „die größten Kampfschiffe der Deutschen Marine“ werden. Die Kiellegung der ersten von insgesamt vier beauftragten Einheiten fand vor gut zwei Jahren, am 3. Juni 2024, auf der zur Naval Vessels Lürssen Group (NVL Group) gehörenden Peene-Werft im mecklenburg-vorpommerschen Wolgast statt. Danach verzögerte sich das Beschaffungsprojekt um mehrere Jahre, die Kosten explodierten förmlich. Nun hat Verteidigungsminister Boris Pistorius das endgültige Aus für die F126 beschlossen – und höchstpersönlich den Anker geworfen!

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Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.

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Berlin. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 38. Sitzung am heutigen Mittwoch (20. Mai) neben panzerbrechender Munition im Kaliber 27mm und ungeschützten Transportfahrzeugen auch die Beschaffung von Geoinformationsdaten sowie weiterer Rüstsätze für Netzservicetrupps genehmigt. Die vier 25-Millionen-Euro-Vorlagen für den Ausschuss basieren auf dem Einzelplan 14 und – in zwei Fällen – auf dem Sondervermögen „Bundeswehr“.

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