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Nachrichten


Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.

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Leipzig. Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auch mit Hilfe einer sogenannten „Potenzialfeststellung“ auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am gestrigen Dienstag (29. Oktober) entschieden.

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Hamburg. 2. April 2010: Mehr als acht Stunden lang liefern sich in Nordafghanistan an diesem Freitag Fallschirmjäger aus dem niedersächsischen Seedorf ein Gefecht mit Kämpfern der Taliban. Drei deutsche Soldaten sterben, acht werden verletzt. Bis heute ist es das wohl schwerste Gefecht in der Geschichte der Bundeswehr: der „Schwarze Karfreitag“. Eine neue Radio- und Podcastserie von NDR Info erinnert an das Gefecht nahe der Ortschaft Isa Khel in der Provinz Kunduz und an die Langzeitfolgen.

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Berlin. Der Mittwoch dieser Woche war ein trauriger Gedenktag für die Bundeswehr. Vor drei Jahren, am 4. Mai 2013, war Hauptfeldwebel Daniel Wirth in Nordafghanistan ums Leben gekommen. Der 32-jährige Soldat vom Kommando Spezialkräfte in Calw war nahe der Ortschaft Zaman Khel von einem Aufständischen getötet worden. André Wüstner, Bundesvorsitzender des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV), besuchte vor wenigen Tagen das Einsatzland. Er nahm den dritten Jahrestag des tödlichen Gefechts bei Zaman Khel zum Anlass, um die deutsche Politik laut zu warnen.

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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