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Nachrichten


Berlin. Als russische Truppen am 24. Februar 2022 auf Befehl von Präsident Wladimir Putin in die Ukraine einfielen, reagierte der Westen – mit für Moskau schmerzhaften Sanktionierungen aber auch mit eigener massiver Aufrüstung. Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz beispielsweise verurteilte in seiner Regierungserklärung im Rahmen der Sondersitzung zum Krieg in der Ukraine vor dem Deutschen Bundestag am 27. Februar 2022 das Vorgehen Putins scharf. Der Sozialdemokrat sprach von einer „Zeitenwende“ und kündigte ein schuldenfinanziertes Sondervermögen „Bundeswehr“ in Höhe von 100 Milliarden Euro an. Seither wuchs auch das reguläre deutsche Verteidigungsbudget. 2026 stehen nach Regierungsangaben 82,7 Milliarden Euro im „normalen“ Haushalt und 25,5 Milliarden Euro aus dem Sonderetat für die Bundeswehr zur Verfügung.

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Berlin. In einer öffentlichen Anhörung hat der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Juni die ganze Bandbreite der Meinungen zur Thematik der unbemannten Luftfahrzeuge erkundet. Bereits die unterschiedlichen Bezeichnungen – vom „unbemannten, bewaffnungsfähigen System“ bis hin zu „Killerdrohne“ – markierten dabei die linke und rechte Grenze der Standpunkte. Zu der Sitzung war großer externer Sachverstand eingeladen worden: Neun Experten äußerten sich an diesem Montag zu „völker-, verfassungsrechtlichen sowie sicherheitspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“. Auch wenn das Thema dieser öffentlichen Anhörung ziemlich sperrig formuliert worden war, so machte es doch neugierig. Bei Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Hans-Peter Bartels, war der Sitzungssaal Nr. 4900 im Berliner Paul-Löbe-Haus vollbesetzt. Es scheint, als sei dies der Auftakt zu einer längeren gesellschaftspolitischen Debatte gewesen …

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