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Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.

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