Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.
Betroffen sind nach Angaben des BMVg mehrere Tausend Feldwebel (bei der Marine Bootsmänner) und ihr Aufstieg zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann. In der Vergangenheit war Unteroffizieren diese Beförderung grundsätzlich nach 16 Jahren Dienstzeit gewährt worden. Gerichte hatten hier jedoch einen Widerspruch zum Leistungsgedanken gesehen und eine stärkere Orientierung an Beurteilungen durch Vorgesetzte gefordert.
Am Ende unseres heutigen Beitrages finden Sie den Link zu unserem Servicebereich „bundeswehr-journal (Bibliothek)“ beim Dienstleister Yumpu-Publishing. Hier haben wir ein Dossier zum Thema „Beförderungsstopp in der Feldwebel-Laufbahn“ mit Hintergrundmaterial eingestellt. Sie können auf Yumpu den Inhalt des Dossiers ansehen und ausdrucken, ein Download der Datei ist jedoch nicht möglich. Über die ESC-Taste in Yumpu kommen Sie hierhin zurück.
Mit dem Beförderungsstopp bei Hauptfeldwebeln/Hauptbootsleuten haben sich auch schon Fragesteller aus dem Deutschen Bundestag befasst. So wollte der AfD-Parlamentarier Steffen Janich (Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen) von der Bundesregierung beziehungsweise vom Verteidigungsministerium wissen: „Welche Maßnahmen prüft die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig, um Soldaten im Feldwebelkorps trotz der verwaltungsgerichtlichen Urteile zur Rechtswidrigkeit von Beförderungen ausschließlich aufgrund der geleisteten Mindestdienstzeit in Zukunft angemessene Beförderungschancen zu ermöglichen?“
Am 29. Mai antwortete dem AfD-Politiker der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Sebastian Hartmann. Dieser erklärte: „Eine durch den Bundesminister der Verteidigung und den Generalinspekteur der Bundeswehr implementierte Projektgruppe wird auf Grundlage der jüngst erlassenen Militärstrategie und der künftigen Verteidigungsaufstellung eine neue Stellenstruktur der Bundeswehr erarbeiten. Dabei wird das Thema ,Mindestdienstzeiten‘ vorrangig betrachtet, sodass es bereits Anfang nächsten Jahres wieder zu rechtlich zulässigen Beförderungen kommt.“
Eine weitere Anfrage kommt ebenfalls von der AfD. Sven Wendorf (Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte, Schleswig-Holstein) erkundigte sich nach der Anzahl der von einem Beförderungsstopp ab dem 1. Juli 2026 betroffenen Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute. Wendorf fragte zudem: „Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Nachteile für diejenigen Soldaten auszugleichen, die nach bisheriger Praxis im erwarteten Zeitraum der Sperre zur Beförderung in einen der betroffenen Dienstgrade angestanden hätten?“
Staatssekretär Hartmann antwortete am 26. Mai: „Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschlüssen vom 25. Juli 2025 erstmalig obergerichtlich entschieden, dass die beamtenrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auf Soldatinnen und Soldaten anwendbar ist. Von den Anpassungen der Beförderungsstruktur sind rund 900 [Kräfte] betroffen. Ab dem I. Quartal 2027 sollen Beförderungen wieder rechtssicher mit zusätzlichen Planstellen möglich sein. Auch in Zukunft sollen alle Berufsunteroffiziere grundsätzlich die Chance haben, Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann zu werden.“
AfD-Bundestagsabgeordneter Wendorf, der unter anderem stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss ist, wollte ferner von der Regierung wissen, warum das Wehrressort trotz der seit Jahren bekannten verfassungsrechtlichen Zweifel an Mindestdienstzeiten in soldatischen Laufbahnen erst jetzt einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute angekündigt habe. Wendorf fragte auch: „Konnten von der Bundesregierung dienst- oder fachaufsichtliche Versäumnisse bei der bisherigen Erarbeitung einer rechtssicheren Anschlussregelung festgestellt werden, und wenn ja, welche?“
Hierzu äußerte sich Staatssekretär Hartmann wie folgt: „Nach Eintreten der Rechtskraft des Urteiles des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen wurde dieses durch das Verteidigungsministerium umfassend bewertet – und wird nunmehr umgesetzt. Damit beendet das Ministerium eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit und stellt den gerichtlich geforderten Leistungsaspekt in den Vordergrund. Versäumnisse im Sinne der Fragestellung konnten nicht festgestellt werden.“
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Unsere Symbolaufnahme „Portepee-Unteroffiziere“ entstand am 13. Oktober 2021 auf dem Gelände des Verteidigungsministeriums in Berlin beim Zentralen Abschlussappell zur Würdigung des 20-jährigen Afghanistan-Einsatzes.
(Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)
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