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Nachrichten


Berlin. Im Verteidigungsministerium und in den deutschen Streitkräften werden „aktuell keine Produkte des IT-Unternehmens Kaspersky Lab eingesetzt“. Dies geht aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Verteidigung Siemtje Möller vom 5. Juli hervor.

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Berlin/Ramstein/Münster. Die Ramstein Air Base, ein Militärflugplatz der U.S. Air Force südöstlich von Ramstein-Miesenbach und rund zehn Kilometer westlich von Kaiserslautern gelegen, ist die personell größte Einrichtung der US-Luftwaffe außerhalb der Vereinigten Staaten. Die Amerikaner nutzen den Stützpunkt hauptsächlich als europäische Drehscheibe für Fracht- und Truppentransporte sowie als Ziel von Evakuierungsflügen (in der Nähe von Kaiserslautern befindet sich das Landstuhl Regional Medical Center). Seit 2011 steuert die Flugleitzentrale auf dem Stützpunkt Ramstein auch Kampfdrohnen-Angriffe der U.S. Air Force vor allem in Afrika. Dies berichtete Ende Mai 2013 die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf gemeinsame Recherchen mit der ARD-Sendung „Panorama“. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Drohnen-Thematik vom 19. März dieses Jahres ist nun die Bundesregierung im Hinblick auf die von Ramstein aus gesteuerten Drohnenaktivitäten der Amerikaner in einer Mitverantwortung.

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Münster. Man kann es förmlich noch hören, das wilde Wiehern des Amtsschimmels bei diesem Antrag auf Erstattung der Umzugskosten! Ein Bundeswehroffizier war an der Deutschen Botschaft in Washington D.C. als Militärattaché eingesetzt. Als nun im Herbst 2013 seine Mission zu Ende ging und die Rückversetzung nach Deutschland anstand, hatte der Oberstleutnant bereits vorgeplant: er verband seinen Umzug in die Heimat mit einem Urlaub – auf dem berühmten Kreuzfahrtschiff „Queen Mary 2“ …

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Kiel/Aachen/Münster. Jenny Böken war Sanitätsoffiziersanwärterin. Während einer Ausbildungsfahrt auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ ging die damals 18-jährige Kadettin während ihrer Wache vor Norderney über Bord. Dies ereignete sich in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008 unter bis heute immer noch nicht völlig geklärten Umständen. Trotz einer umfangreichen Suchaktion konnte die Soldatin elf Tage später nur noch tot nordwestlich von Helgoland aus der Nordsee geborgen werden. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem „tragischen Unglück“. Jenny Bökens Eltern konnten sich mit diesem Untersuchungsergebnis nie abfinden. Ihren Antrag auf Wiederaufnahme des Falles lehnte die Staatsanwaltschaft 2011 jedoch ab. Im Oktober 2014 scheiterten Marlis und Uwe Böken mit einer Entschädigungsklage vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Jetzt soll der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster neu verhandelt werden. Medieninformationen zufolge ist dafür der 14. September vorgesehen.

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