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Nachrichten


Berlin/Münster. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat ab dem 1. Juli 2026 einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute zum Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann verhängt. Grund dafür sind Gerichtsurteile, die das bisherige automatische Aufsteigen nach reiner Dienstzeit (16 Jahre) als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip rügen. Die bisherige Beförderungspraxis stehe „nicht mit dem Leistungsprinzip des Grundgesetzes in Einklang, wonach Beförderungsentscheidungen [ausschließlich] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen seien, so etwa das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis Anfang 2027 soll nun laut Bundeswehr-Führung ein neues Leistungssystem erarbeitet werden.

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Berlin. Im Verteidigungsministerium und in den deutschen Streitkräften werden „aktuell keine Produkte des IT-Unternehmens Kaspersky Lab eingesetzt“. Dies geht aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Verteidigung Siemtje Möller vom 5. Juli hervor.

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Berlin/Ramstein/Münster. Die Ramstein Air Base, ein Militärflugplatz der U.S. Air Force südöstlich von Ramstein-Miesenbach und rund zehn Kilometer westlich von Kaiserslautern gelegen, ist die personell größte Einrichtung der US-Luftwaffe außerhalb der Vereinigten Staaten. Die Amerikaner nutzen den Stützpunkt hauptsächlich als europäische Drehscheibe für Fracht- und Truppentransporte sowie als Ziel von Evakuierungsflügen (in der Nähe von Kaiserslautern befindet sich das Landstuhl Regional Medical Center). Seit 2011 steuert die Flugleitzentrale auf dem Stützpunkt Ramstein auch Kampfdrohnen-Angriffe der U.S. Air Force vor allem in Afrika. Dies berichtete Ende Mai 2013 die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf gemeinsame Recherchen mit der ARD-Sendung „Panorama“. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Drohnen-Thematik vom 19. März dieses Jahres ist nun die Bundesregierung im Hinblick auf die von Ramstein aus gesteuerten Drohnenaktivitäten der Amerikaner in einer Mitverantwortung.

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Münster. Man kann es förmlich noch hören, das wilde Wiehern des Amtsschimmels bei diesem Antrag auf Erstattung der Umzugskosten! Ein Bundeswehroffizier war an der Deutschen Botschaft in Washington D.C. als Militärattaché eingesetzt. Als nun im Herbst 2013 seine Mission zu Ende ging und die Rückversetzung nach Deutschland anstand, hatte der Oberstleutnant bereits vorgeplant: er verband seinen Umzug in die Heimat mit einem Urlaub – auf dem berühmten Kreuzfahrtschiff „Queen Mary 2“ …

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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