Berlin. Am 25. Juni übergab das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesregierung (zur Unterrichtung) seinen „Dritten Bericht über den Umsetzungsstand der Anhebung der Altersgrenzen nach Paragraf 45 Absatz 4 des Soldatengesetzes“. Im Januar 2019 war das Parlament erstmalig über die festgeschriebene Steigerung des durchschnittlichen Zurruhesetzungsalters aller männlichen und weiblichen Berufssoldaten der Bundeswehr in Kenntnis gesetzt worden.