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Nachrichten


Berlin. Seit dem 24. März 2005 regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz Form und Ausmaß der konstitutiven Zustimmung des Bundestages zu Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Dieses Entsendegesetz ist allerdings nicht unumstritten, die Diskussionen über die Zukunft dieser parlamentarischen Kontrolle halten an. Es geht dabei – vereinfacht gesagt – um zwei „Glaubensrichtungen“: Soll die parlamentarische Beteiligung eingeengt, oder soll die Rolle des Parlaments gestärkt werden? CDU/CSU und SPD wollen nun gemäß ihrer Koalitionsvereinbarungen eine „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ins Leben rufen.

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Berlin. Der außen- und sicherheitspolitische Experte der CDU/CSU-Fraktion, Roderich Kiesewetter, warnt davor, die Diskussion über die deutsche Außenpolitik auf Einsätze der Bundeswehr zu verengen: „Wir sind ein wesentlicher Truppensteller und verlässlicher Partner in der Europäischen Union, in der NATO und auch in den Vereinten Nationen. Sicherheitspolitisches Engagement betrifft aber nicht nur militärische Einsätze, sondern ein viel weiteres Spektrum“, erklärte der CDU-Politiker jetzt in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament. Deutschland sei weltweit zivil engagiert – etwa bei der Entwicklungszusammenarbeit.

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Kabul (Afghanistan)/Brüssel (Belgien). Alle Warnungen aus den USA blieben erfolglos. Am Morgen des 13. Februar haben die afghanischen Behörden 65 mutmaßliche Talibankämpfer aus dem Parwan-Militärgefängnis auf der Bagram Air Base freigelassen. Die US-Regierung hatte in den vergangenen Wochen die inhaftierten Militanten als „gefährliche Personen“ bezeichnet und ausdrücklich vor ihrer Haftentlassung gewarnt (wir berichteten). Der Gefängniskomplex, ein Ende 2009 fertiggestellter Neubau, war im März 2012 der Kontrolle der afghanischen Regierung übertragen worden. Auch NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen äußerte sich bestürzt über die Entscheidung des Kabinetts Karsai.

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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen allerdings gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Mit ihnen haben wir uns bereits im Teil 1 unseres Beitrages befasst. Ab Seite 176 des Koalitionsvertrages beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Wir haben uns auch diese Passagen im Koalitionsvertrag näher angesehen …

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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