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Berlin/Potsdam. Am 28. März 2018 unterzeichnete die damalige Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen die überarbeiteten „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“ für unsere Streitkräfte – kurz „Traditionserlass“. In ihrem Tagesbefehl hieß es dazu unter anderem: „Der neue Erlass setzt nur einen Rahmen für die Traditionspflege in der Bundeswehr. Er gewährt bewusst Freiräume. Ich fordere die Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, die Truppengattungen, Verbände und Dienststellen der Bundeswehr, vor allem aber jeden einzelnen Angehörigen der Bundeswehr auf, diese Freiräume verantwortlich zu gestalten. Tragen Sie dazu bei, Tradition zu pflegen, die werteorientiert und sinnstiftend ist.“ Bei der Kursbestimmung hilft das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam.

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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen allerdings gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Mit ihnen haben wir uns bereits im Teil 1 unseres Beitrages befasst. Ab Seite 176 des Koalitionsvertrages beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Wir haben uns auch diese Passagen im Koalitionsvertrag näher angesehen …

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