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Nachrichten


Berlin. Zurzeit engagiert sich Deutschland mit seinen Streitkräften außen- und sicherheitspolitisch auf drei Kontinenten in zwölf Auslandseinsätzen. Zudem wird sich unsere Marine mit einer Fregatte bis voraussichtlich Dezember dieses Jahres an der Begleitschutzoperation „Cape Ray“ im Mittelmeer zur Neutralisierung syrischer Chemiewaffen beteiligen. An vier Beobachtermissionen der Vereinten Nationen beziehungsweise der Europäischen Union nimmt Deutschland ebenfalls teil. Alles in allem sind aktuell 4734 Bundeswehrangehörige in Auslandseinsätze abkommandiert (Stand 16. Mai 2014). Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen drängt nun darauf, dass sich die Bundeswehr künftig frühzeitiger an solchen Einsätzen – sollten sie denn nötig sein – beteiligt.

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Berlin. Seit dem 24. März 2005 regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz Form und Ausmaß der konstitutiven Zustimmung des Bundestages zu Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Dieses Entsendegesetz ist allerdings nicht unumstritten, die Diskussionen über die Zukunft dieser parlamentarischen Kontrolle halten an. Es geht dabei – vereinfacht gesagt – um zwei „Glaubensrichtungen“: Soll die parlamentarische Beteiligung eingeengt, oder soll die Rolle des Parlaments gestärkt werden? CDU/CSU und SPD wollen nun gemäß ihrer Koalitionsvereinbarungen eine „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ins Leben rufen.

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Berlin. Der neue Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV), André Wüstner, hält die engere Zusammenarbeit der europäischen Armeen für unverzichtbar. „Europa kann sich auf Dauer keine Bonsai-Armeen leisten, sondern muss verteidigungspolitisch zusammenwachsen“, sagte Wüstner in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament. Die Ausgabe mit dem Wüstner-Interview erschien am 2. Dezember (die Redaktion erteilte für diesen Beitrag die Nachdruckerlaubnis).

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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Berlin/El Aaiún, Laayoune (Westsahara). Seit fast vier Jahrzehnten schon dauern die Auseinandersetzungen um „Sahara Occidental“ an, das rund 266.000 Quadratkilometer große Territorium an der nordwestafrikanischen Atlantikküste. Ein etwa 2500 Kilometer langer verminter Sandwall teilt die Region Westsahara in einen großen, von Marokko kontrollierten Teil und in einen Restteil, der in der Hand der Unabhängigkeitsbewegung Frente Polisario ist. Seit 1991 überwachen hier die Vereinten Nationen (VN) einen Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien. Jetzt beschloss das Bundeskabinett, die VN-Mission MINURSO mit zunächst zwei unbewaffneten deutschen Militärbeobachtern zu unterstützen.

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