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Nachrichten


Berlin. Neuausrichtung der Bundeswehr, demografischer Wandel und Attraktivität der Streitkräfte, Ausrüstung und Beschaffungsprojekte, Innere Führung, Gleichstellung der Frauen, Auslandseinsätze, Bündnisverteidigung, das Zusammenwachsen nationaler Armeen in Europa – die Agenda der wehr- und sicherheitspolitischen Dauerbrenner ist bekannt. Hellmut Königshaus, der derzeitige Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, hat die meisten Themen bereits in den vergangenen fünf Jahren intensiv „beackert“. In der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 2015 wird nun seine Arbeit enden. Dann übergibt der FDP-Politiker Agenda und Staffelstab an einen Sozialdemokraten, an Hans-Peter Bartels. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestages ist am 18. Dezember vergangenen Jahres zum zwölften Wehrbeauftragten gewählt worden.

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Berlin. In einer öffentlichen Anhörung hat der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Juni die ganze Bandbreite der Meinungen zur Thematik der unbemannten Luftfahrzeuge erkundet. Bereits die unterschiedlichen Bezeichnungen – vom „unbemannten, bewaffnungsfähigen System“ bis hin zu „Killerdrohne“ – markierten dabei die linke und rechte Grenze der Standpunkte. Zu der Sitzung war großer externer Sachverstand eingeladen worden: Neun Experten äußerten sich an diesem Montag zu „völker-, verfassungsrechtlichen sowie sicherheitspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“. Auch wenn das Thema dieser öffentlichen Anhörung ziemlich sperrig formuliert worden war, so machte es doch neugierig. Bei Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Hans-Peter Bartels, war der Sitzungssaal Nr. 4900 im Berliner Paul-Löbe-Haus vollbesetzt. Es scheint, als sei dies der Auftakt zu einer längeren gesellschaftspolitischen Debatte gewesen …

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Berlin. Seit dem 24. März 2005 regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz Form und Ausmaß der konstitutiven Zustimmung des Bundestages zu Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Dieses Entsendegesetz ist allerdings nicht unumstritten, die Diskussionen über die Zukunft dieser parlamentarischen Kontrolle halten an. Es geht dabei – vereinfacht gesagt – um zwei „Glaubensrichtungen“: Soll die parlamentarische Beteiligung eingeengt, oder soll die Rolle des Parlaments gestärkt werden? CDU/CSU und SPD wollen nun gemäß ihrer Koalitionsvereinbarungen eine „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ins Leben rufen.

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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen allerdings gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Mit ihnen haben wir uns bereits im Teil 1 unseres Beitrages befasst. Ab Seite 176 des Koalitionsvertrages beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Wir haben uns auch diese Passagen im Koalitionsvertrag näher angesehen …

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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