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Nachrichten


Berlin. Der Deutsche Bundestag berät am Mittwoch kommender Woche (27. April) in erster Lesung über das geplante Sondervermögen „Bundeswehr“, das mit 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Die Bundesregierung legt dabei zwei Gesetzentwürfe vor: einen Entwurf „Bundeswehrsondervermögensgesetz“ (kurz BwSVermG) und einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a). Beide Texte sollen dann im Anschluss an die knapp 70-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

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Berlin/Murnau/Stuttgart. Für Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ist die am morgigen Dienstag (7. März) beginnende GETEX „ein historischer Moment“. Erstmals werde die Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr bei einer Terrorlage geübt. Dies habe er schon lange vorgeschlagen, so der CDU-Politiker gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Der „historische Moment“ GETEX („Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise“) dauert als Stabsrahmenübung bis zum 9. März. Aufseiten des Bundes sind das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium der Verteidigung mit ihren jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden beteiligt. Hinzu kommen die Polizeibehörden der sechs Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

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Berlin. Das letzte Wort bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag. Dies war bislang so, dies soll so bleiben. Insbesondere für Einsätze, bei denen die Bundeswehrangehörigen bewaffnet sind, soll wie bisher das Parlament erst seine Zustimmung erteilen müssen. Zudem soll es auch künftig keine pauschalen Vorratsbeschlüsse für die Mitwirkung deutscher Soldaten in multinationalen Einsätzen geben, wie von Unionspolitikern gefordert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Rühe-Kommissionsberichts „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, der am vergangenen Dienstag (16. Juni) öffentlich gemacht wurde.

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