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Nachrichten


Berlin. Das letzte Wort bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag. Dies war bislang so, dies soll so bleiben. Insbesondere für Einsätze, bei denen die Bundeswehrangehörigen bewaffnet sind, soll wie bisher das Parlament erst seine Zustimmung erteilen müssen. Zudem soll es auch künftig keine pauschalen Vorratsbeschlüsse für die Mitwirkung deutscher Soldaten in multinationalen Einsätzen geben, wie von Unionspolitikern gefordert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Rühe-Kommissionsberichts „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, der am vergangenen Dienstag (16. Juni) öffentlich gemacht wurde.

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.

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Berlin. Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch (17. Dezember) den Einsatz der Bundeswehr im Nordirak beschlossen. Bis zu 100 deutsche Soldaten sollen die „Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ für den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ ausbilden. Der Deutsche Bundestag muss dem Mandat noch zustimmen. Dazu wird der Regierungsantrag voraussichtlich erstmals im Januar 2015 im Bundestagsplenum beraten. Der Einsatz soll bis zum 31. Januar 2016 befristet sein.

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Berlin. Zurzeit engagiert sich Deutschland mit seinen Streitkräften außen- und sicherheitspolitisch auf drei Kontinenten in zwölf Auslandseinsätzen. Zudem wird sich unsere Marine mit einer Fregatte bis voraussichtlich Dezember dieses Jahres an der Begleitschutzoperation „Cape Ray“ im Mittelmeer zur Neutralisierung syrischer Chemiewaffen beteiligen. An vier Beobachtermissionen der Vereinten Nationen beziehungsweise der Europäischen Union nimmt Deutschland ebenfalls teil. Alles in allem sind aktuell 4734 Bundeswehrangehörige in Auslandseinsätze abkommandiert (Stand 16. Mai 2014). Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen drängt nun darauf, dass sich die Bundeswehr künftig frühzeitiger an solchen Einsätzen – sollten sie denn nötig sein – beteiligt.

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