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Nachrichten


Berlin. Die Bundeswehr hat in den Jahren 2019 bis einschließlich 2023 insgesamt 7861 Minderjährige rekrutiert. Dies geht aus einer Antwort des Verteidigungsministeriums vom 22. Juli auf eine Anfrage der Gruppe der Linken im Bundestag hervor. Zu den Fragestellern zählten unter anderem die Parlamentarier Nicole Gohlke, André Hahn und Heidi Reichinnek.

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Berlin/Osnabrück. Unverständnis, ja Empörung bundesweit und damit scharfer Gegenwind: Die Sozialdemokraten in der Bundeshauptstadt haben sich während ihres Landesparteitags am vergangenen Samstag (30. März) mit einem Antrag offenbar selbst nachhaltig geschadet. Der Antrag für ein Werbeverbot der Bundeswehr an Schulen zielt darauf ab, das Schulgesetz des Landes um folgende Formulierung zu ergänzen: „Es wird militärischen Organisationen untersagt, an Berliner Schulen für den Dienst und die Arbeit im militärischen Bereich zu werben.“ Minderjährige seien in einem Alter, in welchem sich zentrale Lebens- und Wertvorstellungen erst noch entwickeln müssten, lautet die Begründung im Antragstext. Dementsprechend anfällig seien sie „für militärische Propaganda und Verharmlosung der realen Gefahren eines militärischen Einsatzes“. Der Beschluss der Hauptstadt-SPD könnte möglicherweise auch Auswirkungen auf die Anwesenheit von Jugendoffizieren an Schulen haben. Allerdings ist er nicht bindend.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.

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