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Nachrichten


Köln/Berlin. Die Region Syrien/Irak ist weiterhin ein Ziel für deutsche Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland. Momentan kennen die Sicherheitsbehörden mehr als 850 Personen, die in die Nahostregion ausgereist sind, um dort aufseiten der Terrorbewegung „Islamischer Staat“ (IS) und anderer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder Unterstützung zu leisten. Allerdings habe „die Dynamik der Ausreisen weiter nachgelassen“, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Anfrage des Hessischen Rundfunks. Die Gründe dafür sind vielfältig: Seit einigen Monaten befinden sich die meisten islamistischen Milizen in Syrien militärisch in der Defensive, die Lebensumstände für die ausländischen „Kämpfer“ vor Ort sind äußerst schlecht, das Todesrisiko ist hoch, in der Heimat warten harte Haftstrafen auf die Rückkehrer.

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Berlin/Kempten. Auch wenige (bis gar keine) Informationen können mitunter das Ausgangsmaterial für einen interessanten redaktionellen Beitrag sein. Vor gut zwei Wochen, am 10. August, veröffentlichte der Deutsche Bundestag seine Drucksache 18/9371. In diesem sechsseitigen Papier nimmt die Bundesregierung Stellung zur „Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz“. Der Sondergerichtsstand beim Amtsgericht Kempten bearbeitet seit dem 1. April 2013 bereits entsprechende Fälle. Das Aufgabenpaket der neuen Institution hat der Justiziar des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Christian Sieh, einmal wie folgt skizziert: „Möglichst alle einschlägigen Ermittlungsverfahren sollen [hier] bei einer Staatsanwaltschaft konzentriert und eine effektive und zügige Strafverfolgung garantiert werden.“ Eine aufschlussreiche Zwischenbilanz erwartete vor Kurzem von der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken und andere hatten dazu 18 präzise Fragen formuliert und eingereicht. Elf davon blieben unbeantwortet …

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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