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Nachrichten


Berlin/Mainz. Nach Plänen des Bundesministeriums der Verteidigung sollen die Streitkräftebasis und der Sanitätsdienst der Bundeswehr bald in einem neuen Unterstützungsbereich aufgehen. Damit befasste sich auch der 128. Deutsche Ärztetag, der im Zeitraum 7. bis 10. Mai in Mainz zur Jahresversammlung zusammengekommen war. Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, quasi das „Parlament der Ärzteschaft“ in Deutschland. Die 17 deutschen Ärztekammern entsenden insgesamt 250 Abgeordnete zu der jährlichen Veranstaltung, die stets an wechselnden Tagungsorten stattfindet.

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Berlin/Osnabrück. Unverständnis, ja Empörung bundesweit und damit scharfer Gegenwind: Die Sozialdemokraten in der Bundeshauptstadt haben sich während ihres Landesparteitags am vergangenen Samstag (30. März) mit einem Antrag offenbar selbst nachhaltig geschadet. Der Antrag für ein Werbeverbot der Bundeswehr an Schulen zielt darauf ab, das Schulgesetz des Landes um folgende Formulierung zu ergänzen: „Es wird militärischen Organisationen untersagt, an Berliner Schulen für den Dienst und die Arbeit im militärischen Bereich zu werben.“ Minderjährige seien in einem Alter, in welchem sich zentrale Lebens- und Wertvorstellungen erst noch entwickeln müssten, lautet die Begründung im Antragstext. Dementsprechend anfällig seien sie „für militärische Propaganda und Verharmlosung der realen Gefahren eines militärischen Einsatzes“. Der Beschluss der Hauptstadt-SPD könnte möglicherweise auch Auswirkungen auf die Anwesenheit von Jugendoffizieren an Schulen haben. Allerdings ist er nicht bindend.

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Berlin. Die wöchentliche Arbeitszeit von Bundesbeamten wurde vor zwölf Jahren auf 41 Stunden angehoben – damit sind die Staatsdiener gegenüber den meisten Beamten auf Länderebene und gegenüber den Tarifbeschäftigten im Nachteil. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Denn die Bundesregierung „sieht im Rahmen einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung nach wie vor keinen Spielraum für eine Angleichung der regulären wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamten an das Arbeitszeitniveau der Tarifbeschäftigten“. Dies geht aus einer Antwort von Peter Tauber, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Matthias Höhn (Die Linke) hervor.

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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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