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Nachrichten


Eckernförde/Kiel. Das traditionsreiche Waffenunternehmen SIG Sauer wird wohl zum Jahresende in Eckernförde die Produktion einstellen und dort seine Pforten schließen. Dies meldete am heutigen Donnerstag (4. Juni) der Hörfunksender NDR 1 Welle Nord unter Berufung auf Tim Castagne, den Geschäftsführer des norddeutschen Waffenproduzenten. Castagne hatte heute auch bereits die Belegschaft und den Betriebsrat der SIG Sauer GmbH & Co. KG über die Entscheidung unterrichtet. Nach Informationen des NDR sind die Gesellschafter von SIG Sauer nicht mehr bereit, weiteres Geld in den finanziell angeschlagene Betrieb zu stecken. Rund 130 Mitarbeiter sind in Eckernförde von der Schließung betroffen. Ihnen soll laut Castagne gekündigt werden.

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Freiburg im Breisgau. Es ist sind Verbrechen an einem Kind, begangen mit großer Brutalität und Grausamkeit, die kaum zu fassen sind. Beteiligt daran war ein heute 50 Jahre alter Stabsfeldwebel der Bundeswehr, der am Montag vergangener Woche (7. Mai) im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung vor dem Freiburger Landgericht die ihm zur Last gelegten Taten einräumte. Er gab zu, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Er habe dies im Beisein der 48 Jahre alten Mutter des Kindes und deren 39 Jahre alten Lebensgefährten getan und dafür Geld bezahlt. Der 39-jährige Stiefvater hatte das Opfer Pädophilen in einschlägigen Darknet-Foren im Web angeboten.

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Frankfurt am Main. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – in schwerem Stein gehauen erinnert an der Fassade des Gebäudes C des Frankfurter Landgerichts dieser Satz an das elementarste Gut unserer Verfassung. Es ist der erste Satz des ersten Artikels des deutschen Grundgesetzes, den der damalige Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer am Haus an der Konrad-Adenauer-Straße hat anbringen lassen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – vielleicht hat dieses universelle Postulat am Schluss auch einen ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr ergriffen, der sich jetzt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Frankfurt verantworten muss. Er hatte über einen Zeitraum von zwei Monaten im Internet für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) geworben. Zweifel seien ihm erst gekommen, so gestand der Ex-Soldat am heutigen Donnerstag im Gerichtssaal, als seine „IS-Freunde“ die Verbrennung eines jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe verherrlicht hätten.

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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Bremen/Stade/Seedorf. Es war ein Einbruch, der sogar den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigte. Als am 7. Februar 2014 in der militärisch bewachten Fallschirmjägerkaserne Seedorf 34.880 Gefechtspatronen unterschiedlichen Kalibers sowie eine Signalpatrone aus zehn aufgebrochenen Munitionsbehältern entwendet worden waren, ermittelten Bundeswehr und Polizei auf Hochtouren. Leider konnte der Fall trotz der intensiven Untersuchung lange Zeit nicht aufgeklärt werden. Jetzt jedoch gibt es eine überraschende Wende …

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