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Nachrichten


Berlin. Über den Personalumfang der deutschen Streitkräfte erkundigte sich vor Kurzem bei der Bundesregierung beziehungsweise beim Verteidigungsministerium die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst. Die Parlamentarierin (Wahlkreis Kreuznach), die Obfrau ihrer Fraktion im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist, fragte: „Inwieweit konnte die Bundeswehr ihre Personalsituation in den Jahren 2020, 2021 und in den zurückliegenden Monaten des letzten Jahres weiter verbessern und in welchen Bereichen gibt es noch Defizite bei der Personalwerbung der Bundeswehr?“

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Berlin. Die Ausgaben der Bundeswehr für die Nachwuchswerbung sind seit Jahren unverändert hoch. Die Gesamtausgaben dafür beliefen sich im vergangenen Jahr auf 34,48 Millionen Euro. Im Jahr davor – 2017 – wurden 35,2 Millionen Euro ausgegeben. 2016 waren es 34,08 Millionen Euro gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung beziehungsweise des Verteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Angefragt hatten die Abgeordneten Gökay Akbulut, André Hahn und Ulla Jelpke.

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Berlin. Das Bundesministerium der Verteidigung hat im Jahreszeitraum 2011 bis 2017 insgesamt 136,7 Millionen Euro für PR-Maßnahmen – im Ministeriumsjargon „personalwerbliche Maßnahmen“ – zur Anwerbung von geeigneten Kandidaten für den Dienst in den Streitkräften ausgegeben. Dies geht aus einer Aufstellung des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber vom 13. Juni hervor. Tauber hatte eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel (Die Linke) beantwortet.

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Berlin. Als zum 1. Juli 2011 die Allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt wurde, da war die Bundeswehr gezwungen, sich aktiv um Personal zu bemühen. Der Kampf um „die besten Köpfe“ (und die Herzen) auf dem Arbeitsmarkt und an den Hochschulen – immer in scharfer Konkurrenz zur Wirtschaft – verlangte plötzlich offensive, hochprofessionelle Konzepte und Kampagnen für die militärische Nachwuchswerbung. Nun, nach knapp fünf Jahren, ist es schon gute parlamentarische Tradition, dass die Bundestagsfraktion der Linken Details über den „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr“ im abgelaufenen Jahr wissen will. Und Tradition ist es mittlerweile auch, dass die Bundesregierung in jeder ihrer Antworten seit Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee mit Zeit- und Berufssoldaten sowie freiwilligen Wehrdienst Leistenden die Fragesteller auf einen wichtigen Umstand hinweisen muss.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.

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