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Nachrichten


Koblenz/Karlsruhe/Berlin. Am heutigen Mittwoch (9. August) ist ein Bundeswehrangehöriger wegen mutmaßlicher Agententätigkeit für Russland festgenommen worden. Der Beschuldigte ist Anfang 50 und Offizier im Range eines Hauptmanns. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat sich am Mittwochnachmittag in einer Presseerklärung zu dem Fall geäußert und Details genannt.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken befasste sich vor wenigen Wochen in zwei Anfragen an die Bundesregierung mit extremistischen Vorfällen und Entwicklungen innerhalb der Bundeswehr. So erkundigten sich am 18. Oktober unter anderem die Abgeordneten Gökay Akbulut, Nicole Gohlke und Martina Renner nach den „Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts seit 2021“. Am 21. Oktober befragten die Linken die Bundesregierung nach ihren „Erkenntnissen […] über die mutmaßlich rechtsextreme Vereinigung ,Nordbund‘ sowie deren Verbindungen“.

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Berlin/Rostock/Neubrandenburg. Bei einem 40 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr sind am heutigen Montag (14. September) in Sponholz nahe Neubrandenburg Wohn- und Büroräume durchsucht worden. Neubrandenburg ist die Kreisstadt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Über die Durchsuchung berichtete zunächst die regionale Tageszeitung Nordkurier. Mittlerweile befasste sich auch das ARD-Politikmagazin „Kontraste“ mit dem Fall. Die Staatsanwaltschaft Rostock bestätigte der „Kontraste“-Redaktion auf Anfrage, dass sie gegen den Mann „wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Strafgesetzbuch“ ermittele.

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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Berlin. Die Bundesregierung will härter gegen „Dschihad-Touristen“ vorgehen. Bereits die Absicht, in Kampfgebiete ausreisen und sich dort an Kämpfen beteiligen zu wollen, soll künftig strafbar sein. Auch die Ankündigung, sich in einem Terrorcamp ausbilden lassen zu wollen, wird demnächst wohl unter Strafe stehen. Dies alles sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Derzeit sind nach Angaben des Justizministeriums rund 600 Deutsche nach Syrien und in den Irak gereist, um dort am „Heiligen Krieg“ teilzunehmen. Viele haben sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Justizminister Heiko Maas sagte zu der Novelle: „Wir werden eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa haben, das wird Deutschland sicherer machen.“

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