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Nachrichten


Osnabrück/Baumholder. Die Bundeswehr hat im vergangenen Jahr mehr Geld in die Nachwuchswerbung gesteckt. Die Gesamtausgaben stiegen 2017 um 1,1 Millionen auf 35,2 Millionen Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung beziehungsweise des Verteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Am Freitag (8. Juni) berichtete darüber die Neue Osnabrücker Zeitung. Das Ministerium wehrt sich in der Antwort auch gegen den Vorwurf, nicht sachlich genug zu informieren. Bei der Nachwuchswerbung würde die Darstellung der Bundeswehr als „sinnstiftender und qualifizierender Arbeitgeber“ im Vordergrund stehen und nicht etwa Elemente wie „Fun und Action“, heißt es in dem Schreiben. Dass die Truppe bei ihren werbenden Auftritten in der Öffentlichkeit sehr wohl auf Ausgewogenheit zwischen sachlicher Information und unterhaltenden Elementen achtet, zeigte sich einmal mehr am gestrigen Samstag (9. Juni) beim „Tag der Bundeswehr“.

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Berlin. Auch für die Bundeswehr ist und bleibt die demografische Entwicklung „die große Herausforderung der Zukunft“. Schon jetzt müssen die Streitkräfte etwa jeden zehnten jungen Bundesbürger dazu bewegen, sich für den Militärdienst zu bewerben, um ihren personellen Regenerationsbedarf zu decken. „Noch gelingt dies – derzeit“, versicherte vor wenigen Tagen Vizeadmiral Joachim Rühle. Mit dem Abteilungsleiter „Personal“ im Verteidigungsministerium sprach Christiane Tiemann. Die Journalistin, die seit Anfang 2015 in der Redaktion von Y, dem Magazin der Bundeswehr arbeitet, fragte den Personalplaner auch nach den Chancen der Bundeswehr im Wettbewerb um die besten Köpfe.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.

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