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Nachrichten


Berlin. Der neue Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV), André Wüstner, hält die engere Zusammenarbeit der europäischen Armeen für unverzichtbar. „Europa kann sich auf Dauer keine Bonsai-Armeen leisten, sondern muss verteidigungspolitisch zusammenwachsen“, sagte Wüstner in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament. Die Ausgabe mit dem Wüstner-Interview erschien am 2. Dezember (die Redaktion erteilte für diesen Beitrag die Nachdruckerlaubnis).

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Berlin/Juba (Südsudan)/El Fasher (Sudan). Der Deutsche Bundestag hat am 28. November in seiner dritten Sitzung in namentlicher Abstimmung die Bundeswehreinsätze im Südsudan und im westsudanesischen Darfur um ein weiteres Jahr verlängert. Beide Mandate wurden mit einer breiten, eindeutigen parlamentarischen Mehrheit ausgestattet.

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Brüssel (Belgien)/Tartu (Estland). Mit einer großen IT-Übung testete die NATO im Zeitraum 26. bis 28. November ihre Fähigkeiten zur Abwehr von Cyber-Attacken. An „Cyber Coalition 2013“ beteiligten sich 33 Nationen, rund 400 Experten aus dem Bereich der militärischen und zivilen Cyber-Abwehr brachten ihr Know-how ein. Die Übungsschwerpunkte fanden an der Baltischen Verteidigungsakademie (Baltic Defence College, BALTDEFCOL) in Estlands zweitgrößter Stadt Tartu statt.

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Brüssel (Belgien)/Straßburg (Frankreich). Das Motto ist Programm: „In Vielfalt geeint“, dieser Leitspruch der Europäischen Union (EU) zieht sich als roter Faden durch alle parlamentarischen Aktivitäten der Gemeinschaft und findet sich dabei auch auf offiziellen Dokumenten der Abgeordnetenversammlung wieder. „In Vielfalt geeint“, so heißt es auch auf den Deckblättern zweier verteidigungspolitischer Berichte, die am 21. November vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden. Die griechische Europaabgeordnete Maria Eleni Koppa trug an diesem Donnerstag zum aktuellen Stand der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vor, ihr folgte der deutsche Parlamentarier Michael Gahler mit seinem Bericht „Industrielle und technologische Grundlagen der europäischen Verteidigung“.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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