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Nachrichten


Berlin. Der neue Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV), André Wüstner, hält die engere Zusammenarbeit der europäischen Armeen für unverzichtbar. „Europa kann sich auf Dauer keine Bonsai-Armeen leisten, sondern muss verteidigungspolitisch zusammenwachsen“, sagte Wüstner in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament. Die Ausgabe mit dem Wüstner-Interview erschien am 2. Dezember (die Redaktion erteilte für diesen Beitrag die Nachdruckerlaubnis).

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Bonn/Berlin. Der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV) hat eine neue Führungsspitze. Bei der 19. Hauptversammlung im Tagungshotel „Berlin“ in der Bundeshauptstadt wählten rund 300 Delegierte aus allen vier DBwV-Landesverbänden Oberstleutnant André Wüstner mit eindrucksvoller Mehrheit zum neuen Bundesvorsitzenden. Der Heeresoffizier erhielt 96,4 Prozent der Stimmen. Wüstner tritt die Nachfolge von Oberst Ulrich Kirsch an, der das Amt fast fünf Jahre ausgeübt und auf eine mögliche Wiederwahl verzichtet hatte. Zu Stellvertretern des neuen Bundesvorsitzenden wurden Oberstabsfeldwebel Jürgen Görlich und Hauptmann Andreas Steinmetz gewählt. Verteidigungsminister Thomas de Maizière war Gastredner der Hauptversammlung, die vom 18. bis zum 22. November stattfand.

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Berlin. In der Berliner Julius-Leber-Kaserne wurde am 22. November die vorerst letzte von 30 bundesweit aufgestellten Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanien (RSUKp) in Dienst gestellt. Die Gesamtsollstärke aller 30 Einheiten wird einmal mehr als 3000 Reservistinnen und Reservisten umfassen. Die erste RSUKp gibt es seit dem 15. Juni 2012 in Bremen, ihr Patentruppenteil ist die Logistikschule der Bundeswehr in Osterholz-Scharmbeck.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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Berlin/Köln. Es war ein Fall unter vielen anderen: Am 6. Juni 2012 drangen unbekannte Täter auf ein Gelände des Bundeswehr­Dienstleistungszentrums in Hannover vor und setzten dort 13 neuwertige Militärfahrzeuge in Brand. Hierbei entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 600.000 Euro. In einer Taterklärung verurteilten die anonymen Verfasser die Auslandseinsätze der Bundeswehr, deutsche Rüstungsexporte und die zivil-militärische Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und Unternehmen der Privatwirtschaft. Der Anschlag war das Werk radikaler Antimilitaristen. In Deutschland nehmen die Sabotageakte gegen die Bundeswehr zu, Übergriffe auf Soldaten häufen sich. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sagte im August dieses Jahres der Welt am Sonntag, er betrachte die Entwicklung „mit großer Sorge“. Das Thema „Antimilitarismus“ spiele im gewaltbereiten Linksextremismus eine große Rolle.

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