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Nachrichten


Berlin. Am 2. September 2016 ist das neue, rund drei Monate zuvor vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die Beteiligungsrechte der Bundeswehrsoldaten gestärkt. Zugleich wurde eine politische Vorgabe der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt. Heute, also mehr als zwei Jahre später, steht immer noch eine Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 1472/1 – „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ – aus. Der Deutsche Bundeswehr-Verband hat diesen Missstand bereits im Juli vergangenen Jahres heftig kritisiert. Am 11. Oktober dieses Jahres richteten Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion in der Angelegenheit nun eine Kleine Anfrage an die Regierung, die das Verteidigungsministerium beantwortete.

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Berlin. Die Einflussmöglichkeiten der soldatischen Interessenvertretungen sollen gestärkt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes vor. Konkret sollen die Ende 2012 in der Übergangsphase der Neuausrichtung der Bundeswehr untergesetzlich eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche nun gesetzlich verankert werden. Zudem sollen die Vertrauenspersonen durch eine „maßvolle Erweiterung“ ihrer Beteiligungsrechte in qualitativer und quantitativer Hinsicht gestärkt werden. Ebenso soll ihre Amtszeit verlängert werden. Das Parlament beriet am vergangenen Donnerstag (12. Mai) erstmals über das „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“.

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Berlin. Die Sozialdemokraten wollen die „Neuausrichtung der Bundeswehr da nachjustieren, wo es notwendig ist“. So heißt es in einem am 11. April veröffentlichten Positionspapier der Arbeitsgruppe „Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ der SPD-Bundestagsfraktion. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der fiskalischen Rahmenbedingungen gewählt, versichert die Arbeitsgruppe. „Eine komplett neue Reform ist nicht notwendig.“ Sozial- und Christdemokraten hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode darauf geeinigt, bei der Neuausrichtung der Bundeswehr im Falle eines „Änderungsbedarfs“ gegebenenfalls „entsprechend nachzusteuern“. Im ersten Teil unseres Berichts über die SPD-Vorschläge geht es unter anderem um die Attraktivität der Streitkräfte, den Verteidigungsetat sowie Beschaffungs- und Rüstungsprojekte.

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Bonn/Berlin. Der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV) hat eine neue Führungsspitze. Bei der 19. Hauptversammlung im Tagungshotel „Berlin“ in der Bundeshauptstadt wählten rund 300 Delegierte aus allen vier DBwV-Landesverbänden Oberstleutnant André Wüstner mit eindrucksvoller Mehrheit zum neuen Bundesvorsitzenden. Der Heeresoffizier erhielt 96,4 Prozent der Stimmen. Wüstner tritt die Nachfolge von Oberst Ulrich Kirsch an, der das Amt fast fünf Jahre ausgeübt und auf eine mögliche Wiederwahl verzichtet hatte. Zu Stellvertretern des neuen Bundesvorsitzenden wurden Oberstabsfeldwebel Jürgen Görlich und Hauptmann Andreas Steinmetz gewählt. Verteidigungsminister Thomas de Maizière war Gastredner der Hauptversammlung, die vom 18. bis zum 22. November stattfand.

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