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Nachrichten


Berlin/Karlsruhe. Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) steht im dringenden Verdacht, für den russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat den Mann am gestrigen Mittwoch (21. Dezember) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember in Berlin von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken befasste sich vor wenigen Wochen in zwei Anfragen an die Bundesregierung mit extremistischen Vorfällen und Entwicklungen innerhalb der Bundeswehr. So erkundigten sich am 18. Oktober unter anderem die Abgeordneten Gökay Akbulut, Nicole Gohlke und Martina Renner nach den „Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts seit 2021“. Am 21. Oktober befragten die Linken die Bundesregierung nach ihren „Erkenntnissen […] über die mutmaßlich rechtsextreme Vereinigung ,Nordbund‘ sowie deren Verbindungen“.

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Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist bei seiner Arbeit auch auf vertraulich zu behandelnde Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Durch diese Hinweise – so heißt es in einer Antwort der Bundesregierung vom 21. September auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion – erhalte das Amt „sowohl Kenntnis über bisher unbekannte Sachverhalte als auch Informationen zu bekannten Sachverhalten, die hierdurch bestätigt oder ergänzt werden“. Mit dem Thema „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“ des Kölner Inlandsnachrichtendienstes befassten sich die AfD-Parlamentarier Bernd Baumann, Gottfried Curio und Martin Hess.

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Berlin. Mit Stand 30. Juni 2022 haben die Bundesländer insgesamt 103 Häftlinge aus dem Phänomenbereich des islamistisch motivierten Terrorismus gemeldet. Davon waren 43 Untersuchungshäftlinge und 60 Strafgefangene. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. In ihrem Schreiben vom 22. September führt die Regierung zu den 103 Häftlingen aus: „Dieser Personenkreis umfasst sowohl Beschuldigte und Verurteilte wegen terroristischer Straftaten als auch Beschuldigte und Verurteilte aus dem Bereich der Allgemeintaten als auch Beschuldigte und Verurteilte aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, wenn die Tat mit islamistischem Hintergrund begangen wurde.“

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Berlin/Köln. Der Militärische Abschirmdienst – kurz MAD – hat im Jahr 2019 im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung mit der Zielsetzung der Bekämpfung des politischen Extremismus innerhalb der Bundeswehr die sogenannte „Farbenlehre“ entwickelt. Dazu wurde die farbliche Kategorisierung der fehlenden Verfassungstreue mit der Farbkennung „ORANGE“ geschaffen. Die Begründung des MAD dafür war und ist, dass die in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fixierte Definition des politischen Extremismus nicht ausreichend sei, um die in § 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten befassten sich in einer Kleinen Anfrage näher mit der MAD-„Farbenlehre“.

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