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Nachrichten


Koblenz/Karlsruhe/Düsseldorf/Köln/Berlin. Weil er einem ausländischen Geheimdienst Informationen geliefert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft einen deutschen Berufssoldaten wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann, ein Bundeswehroffizier im Range eines Hauptmanns, auch vor, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll jetzt entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

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Koblenz/Karlsruhe/Berlin. Am heutigen Mittwoch (9. August) ist ein Bundeswehrangehöriger wegen mutmaßlicher Agententätigkeit für Russland festgenommen worden. Der Beschuldigte ist Anfang 50 und Offizier im Range eines Hauptmanns. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat sich am Mittwochnachmittag in einer Presseerklärung zu dem Fall geäußert und Details genannt.

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Berlin/Karlsruhe. Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) steht im dringenden Verdacht, für den russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat den Mann am gestrigen Mittwoch (21. Dezember) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember in Berlin von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht.

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Koblenz/Daun. Abdul S. war Zivilangestellter bei der Bundeswehr. In der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unterstützte er Kräfte des Deutschen Heeres als Übersetzer und landeskundlicher Berater. Dabei spionierte er für einen iranischen Nachrichtendienst. Am gestrigen Montag (23. März) verurteilte der 2. Strafsenat – auch bekannt als Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz den 51 Jahre alten Angeklagten wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Gegen die mitangeklagte Ehefrau Asiea S. verhängte der Senat wegen Beihilfe zum Landesverrat eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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