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Nachrichten


Koblenz/Karlsruhe/Düsseldorf/Köln/Berlin. Weil er einem ausländischen Geheimdienst Informationen geliefert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft einen deutschen Berufssoldaten wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann, ein Bundeswehroffizier im Range eines Hauptmanns, auch vor, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll jetzt entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

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Koblenz/Karlsruhe/Berlin. Am heutigen Mittwoch (9. August) ist ein Bundeswehrangehöriger wegen mutmaßlicher Agententätigkeit für Russland festgenommen worden. Der Beschuldigte ist Anfang 50 und Offizier im Range eines Hauptmanns. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat sich am Mittwochnachmittag in einer Presseerklärung zu dem Fall geäußert und Details genannt.

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Berlin. Um die „Erwerbstätigkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses“ geht es in einer aktuellen Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dieses hat sich gleich in mehreren Sitzungen mit dem sensiblen Thema befasst. Hintergrund der Untersuchung ist nach Angaben des Gremiums, dass „in der jüngeren Vergangenheit Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit besonderen sicherheitsrelevanten Kenntnissen beziehungsweise einer Leitungsfunktion in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses Erwerbstätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich aufgenommen beziehungsweise angezeigt haben“. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

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Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Berlin/Karlsruhe. Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) steht im dringenden Verdacht, für den russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat den Mann am gestrigen Mittwoch (21. Dezember) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember in Berlin von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht.

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