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Nachrichten


Berlin. Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am 23. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz wird Erwachsenen der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt; im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm. Was nun ist mit den Angehörigen der Streitkräfte? Nach der „Praktischen Anwendung und [den] Auswirkungen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sowie des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis innerhalb der Bundeswehr“ erkundigten sich die AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen und Gerold Otten am 17. Juni bei der Bundesregierung …

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Berlin. Am heutigen Freitag (17. November) hat der Deutschen Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldaten (und ja: auch Soldatinnen) aus der Bundeswehr zugestimmt. Zuvor hatte der Verteidigungsausschuss noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Für das Gesetz votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Union und AfD stimmten dagegen. Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Fraktion der Linken enthielt sich.

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Osnabrück/Berlin. Im ersten Halbjahr wurden bundesweit dreimal so viele Aufmärsche der extremen Rechten gezählt wie im Vorjahreszeitraum. Die von der Nazi-Szene veranstalteten Proteste stiegen von 35 auf 110 Veranstaltungen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, über die am heutigen Mittwoch (16. August) die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet. Ebenfalls am heutigen Mittwoch wurde bekannt, dass es jetzt eine neue Regelung zur schnellen Entlassung von Extremisten bei der Bundeswehr geben wird.

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Berlin. Die Beschaffung wichtiger Güter für die deutschen Sicherheitskräfte – in erster Linie Bundeswehr und Polizei – soll beschleunigt werden. Am gestrigen Donnerstag (30. Januar) hat dazu der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung sowie Schlussabstimmung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD. Auch die AfD war für den Koalitionsentwurf, der die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie trug. Gegenstimmen kamen von der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen und von den Linken (Enthaltungen keine). FDP, Grüne und Linke warnen – zumeist mit Blick auf die Organisation Transparency Deutschland – vor Wettbewerbsverzerrung, Intransparenz und einem erhöhten Korruptionsrisiko.

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Bonn/Berlin. Deutschland leistet sich seit rund drei Jahrzehnten de facto eine Doppel-Hauptstadt: Acht Ministerien befinden sich in Berlin, sechs in Bonn. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben einen zweiten Sitz am Rhein (und umgekehrt). Die Aufteilung regelt das „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“, besser bekannt als Berlin/Bonn-Gesetz. Es sieht vor, dass „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt“. Das ist allerdings schon seit längerer Zeit graue Theorie – es gibt eine beständige starke Sogwirkung nach Berlin. Auch in diesem Jahr sollen wieder etliche ministerielle Planstellen vom Dienstsitz Bonn zum Dienstsitz Berlin verlegt werden. Spitzenreiter dabei: das Bundesministerium der Verteidigung.

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