München/Köln. Eigene Agenten nach Deutschland einzuschleusen, ist für russische Geheimdienste schwieriger geworden. Dafür heuern sie nun laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) billige Kräfte für Sabotage- und Spionageaktionen an – „Low Level Agents“ genannt, „Wegwerf-Agenten“. Über diese Entwicklung berichtete erst vor wenigen Tagen die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Agentur sprach mit Sinan Selen, Vizepräsident des BfV. Er sagte der dpa: „Unser Amt und andere europäische Abwehrdienste sehen seit Jahren eine deutliche Zunahme von Aktivitäten russischer Geheimdienste.“ Russland setze dabei auf verschiedene Methoden, kombiniere diese mitunter und passe sie taktisch an die gegnerischen Abwehrmaßnahmen an. Hierbei kämen auch Menschen zum Einsatz, die über Social Media oder auf andere Weise für einzelne Aktionen oder Operationen angeworben würden, sogenannte „Low Level Agents“. Derzeit sind drei Russlanddeutsche – vermutlich von Moskau eingekaufte Söldner – wegen Spionage und geplanter Sabotage vor dem Oberlandesgericht München angeklagt.
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Berlin. Deutschland sollte nicht nur bei der Verteidigung stärker auf eigenen Beinen stehen – auch bei der Arbeit der Geheimdienste. Das fordert der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, Konstantin von Notz, im ARD-Interview. „Wir müssen in Deutschland mehr Eigenverantwortung entwickeln“, so der Politiker von Bündnis 90/Die Grünen in der Sendung „Interview der Woche“. Das Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten führte ARD-Korrespondent Oliver Neuroth.
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Hamburg/Berlin/Düsseldorf. Eva W. wurde als Minderjährige schwer sexuell missbraucht. „Alles, was man sich an sexualisierter Gewalt vorstellen und überleben kann, ist mir passiert“, berichtete sie vor Kurzem einem Rechercheteam des Norddeutschen Rundfunks (NDR) im Interview. Vom Missbrauch seien auch Fotos und Videos gemacht worden. Dass solche Aufnahmen noch Jahrzehnte später im Darknet kursieren, ist für die Betroffenen die Hölle. Auch für W.: „Ich wünschte, ich hätte jemanden vor mir, der das einfach beenden würde – der es löschen könnte.“ „Es“, das sind die ewigen Spuren abscheulicher Verbrechen an Kindern und Jugendlichen, begangen von Pädokriminellen …
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Berlin/Moskau. Viele Jahrzehnte lang lagen die Historie und die gegenwärtigen Aktivitäten des sowjetisch-russischen Militärgeheimdienst GRU völlig im Dunkeln (GRU = Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije/„Hauptverwaltung für Aufklärung“). 1984 hatte Wladimir Bogdanowitsch Resun unter dem Pseudonym „Viktor Suworow“ das Buch „GRU – die Speerspitze“ veröffentlicht. Resun war Offizier der damaligen Sowjetarmee und im militärischen Gemeindienst gewesen; 1978 war er nach Großbritannien geflüchtet (und geriet dafür erstaunlicherweise nie wirklich ins Fadenkreuz Moskaus). 1992 erschienen die Erinnerungen von Juri Puschkin „GRU –Aktivitäten des sowjetischen Geheimdienstes nach der Wende“. Puschkin war ehemaliger Offizier der GRU-Dienststelle Magdeburg. Das war es dann auch schon mit (westlicher) Fachliteratur über einen der effektivsten Dienstes des Kreml. Bis jetzt! Jetzt ist die mehr als 750 Seiten umfassende Forschungsarbeit des Historikers Matthias Uhl über die „unbekannte Geschichte des sowjetisch-russischen Militärgeheimdienstes GRU von 1918 bis heute“ erschienen. Die Studie bezeichnete Sven-Felix Kellerhoff, Leitender Redakteur „Geschichte“ der Tageszeitung DIE WELT als „eine mittlere Sensation“, da Autor Uhl darin unter anderem die Topquelle „Murat“ enttarnt habe.
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Leipzig. Ein Reserveoffizier der Bundeswehr, der sich 2015/2016 aktiv für den Verein „Identitäre Bewegung Deutschland“ engagiert hat, ist vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur disziplinarrechtlichen Höchststrafe verurteilt worden. Der Oberleutnant der Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangsbeihilfe von mehr als 23.000 Euro und darf fortan keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. Die „Identitäre Bewegung“ sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Gericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Das Urteil erging am 19. April dieses Jahres.
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